Die USA und Europa gehen in der Verbriefungsregulierung verschiedene Wege. So haben sich die zuständigen US-Behörden am 22.10. endgültig auf eine Selbstbehaltregelung für Verbriefungen unter dem Dodd-Frank-Act geeinigt. Im Regelungskern ähnlich der Regelung in Art. 405 CRR haben die Amerikaner u.a. den Anwendungsbereich der „Credit Risk Retention“-Regelungen aber durch viele Ausnahmen arg eingeschränkt. So gilt