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ESMA plant Überarbeitung der Ratingregeln: Deutsche Wirtschaft beklagt fehlende Validierung und Bestandsaufnahme

01.04.2015

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, regelmäßig Regulierungsmaßnahmen und ihr Zusammenwirken auf „Praktikabilität und Zielgenauigkeit“ hin zu überprüfen. Und in der Tat, eine Regulierung jagt die andere, ohne dass man vorhergehenden Regulierungen eine Chance einräumt ihre Wirkung unter Beweis zu stellen. Validierungen und Bestandsaufnahmen tun folglich not. Dies sieht auch die deutsche Wirtschaft so.

ESMA plant nun eine weitere Überarbeitung der Ratingregeln. Die von ESMA in ihrem Call for Evidence vom 3. Februar 2015 aufgeworfenen Fragen sind nicht neu. Sie waren zum Teil bereits Gegenstand der Ratingverordnung CRA III, so etwa die verpflichtende Rotation, Wettbewerb im Ratingmarkt und alternative Geschäftsmodelle. Nicht nachvollziehbar ist, dass neue verschärfende Ratingregeln ins Auge gefasst werden, obwohl die vollen Auswirkungen der bisherigen Regulierungen noch nicht valide abschätzbar sind. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der BDI, das Deutsche Aktieninstitut und der Verband deutscher Treasurer die Europäische Kommission und ESMA auf, sich auf die Anwendung des vorhandenen regulatorischen Rahmens zu fokussieren und von weiteren Maßnahmen abzusehen, die den Zugang der Emittenten zum Kapitalmarkt erschweren könnten.

Zur gemeinsamen Stellungnahme BDI, DAI und VDT

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