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Basel legt neues Verbriefungsrahmenwerk vor – Positive Impulse für STS-Regulierung seitens EU zu erwarten

24.08.2016

Es kommt weitere Bewegung in die Verbriefungsregulierung. Im Zuge der Sommerpause von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt hat der Baseler Ausschuss am 11. Juli seine überarbeiteten Regelungen zum Verbriefungsrahmenwerk veröffentlicht.  Das Rahmenwerk enthält deutliche Verbesserungen gegenüber dem Konsultationspapier vom November 2015 und dem Kommissionsentwurf vom 30. September 2015 und auch gegenüber dem Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 2015. Leider werden aber immer noch ABCPs von den STC-Regelungen (simple, transparent and comparable, EU spricht von standardised, transparent and simple (STS) Verbriefungen, Anmerkung der TSI) ausgeschlossen. Der Baseler Ausschuss will weiterhin zusammen mit der IOSCO darüber beraten, ob und ggf. welche STC-Regelungen für ABCP-Programme entwickelt werden sollen.

Nachfolgend die wichtigsten Verbesserungen:

Es ist zu hoffen, dass die neuen Baseler Vorgaben auch wesentliche Impulse für den europäischen Gesetzgebungsprozess liefern werden, die spätestens in die Trilogverhandlungen einfließen.  Auch wenn noch eine weitere Anpassung der Kriterien für privilegierte Verbriefungen und insbesondere für ABCPs erforderlich ist, geht das überarbeitete Verbriefungsrahmenwerk des Baseler Ausschusses in die richtige Richtung, so dass die Hoffnung neue Nahrung bekommt, dass am Ende des EU STS-/STC und Kapitalmarktunionsprojekts eine machbare, qualitativ hochwertige und vom Markt akzeptierte Revitalisierung des Verbriefungsmarktes steht.

Zum überarbeiteten Baseler Verbriefungsrahmenwerk

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