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EZB ändert Anforderungen und Haircuts für ABS

24.11.2016

Am 3. November 2016 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die bis dato gültige Leitlinie hinsichtlich der Durchführung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EU/2015/510) durch eine neue Guideline (ECB/2016/31) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert. Die EZB überprüft dabei regelmäßig auch ihr Rahmenwerk für Sicherheiten und passt es an aktuelle Marktentwicklungen an. Nachfolgend geben die Analysten der DZ BANK einen Überblick über die geänderten qualitativen Anforderungen an ABS und die neuen hierauf angewendeten Sicherheitsabschläge (“haircuts“) sowie die Bedeutung von ABS als EZB-Collateral.

Zum Securitisations – ECB Collateral Special von Hogan Lovells Januar 2017

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