Am 3. November 2016 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die bis dato gültige Leitlinie hinsichtlich der Durchführung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EU/2015/510) durch eine neue Guideline (ECB/2016/31) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert. Die EZB überprüft dabei regelmäßig auch ihr Rahmenwerk für Sicherheiten und passt es an aktuelle Marktentwicklungen an. Nachfolgend geben die