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RTS Risk Retention – EBA veröffentlicht finalen Entwurf

12.04.2022
RTS Risk Retention

Nach Konsultation in 2021 nun der finale Entwurf

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat heute am 12. April 2022 die endgültigen Entwürfe technischer Standards mit den Anforderungen zum Risikoselbstbehalt für Verbriefungen, den RTS Risk Retention, veröffentlicht. Dies schließt sich an die letztjährige Konsultation zu den Vorschlägen an.  Dieser RTS Risk Retention durchläuft nun noch den Gesetzesprozess der Europäischen Kommission („adopted by EU Commission“) und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Ein konkretes Datum steht damit aktuell noch nicht fest.

Die wichtigsten Inhalte des RTS Risk Retention aus Marktsicht

Der RTS  entspricht weitestgehend der Konsultation, einschließlich der Bestimmungen über die Verbriefung notleidender Kredite („NPL“). Zudem regelt er die Anerkennung synthetischer Excess Spreads als eine Form des Risikoselbstbehalts sowie die Genehmigung von Wiederverbriefungen zu legitimen Zwecken.

Die Veröffentlichung der EBA umfasst neben dem finalen Entwurf des RTS  auch eine Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation im 3. Quartal 2021 mit einer Stellungnahme zu den angemerkten Punkten.

Fazit

Es ist zu begrüßen, dass die seit 2018 nur in Entwurfsform vorliegenden Bestimmungen zum Risikoselbstbehalt nun bald rechtskräftig werden und dass die durch das Capital Markets Recovery Package 2021 etablierten Regeln zur Verbriefung von NPL mit abgedeckt sind.

Zum EBA Final draft regulatory technical standards

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