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Fondsrisikobegrenzungsgesetz – Deutschland setzt EU-Vorgaben um

08.08.2025

Mit der überarbeiteten Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFMD II), die die EU im April 2024 verabschiedet hat, wurden Kreditfonds als fester Bestandteil des europäischen Finanzmarkts etabliert. Die Mitgliedstaaten haben nun bis April 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu einen Referentenentwurf für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz vorgelegt – und damit die nationale Umsetzung der AIFMD II eingeleitet und weitere Finanzmarktthemen adressiert.

Ziele des Gesetzesentwurfs

Der Entwurf verfolgt zentrale Ziele, um den Finanzmarkt in Deutschland und Europa zukunftsfähig zu gestalten:

Ausblick – Mehr Attraktivität für den Finanzplatz Deutschland

Der Referentenentwurf markiert einen wichtigen ersten Schritt, um den Finanzstandort Deutschland zu stärken. Die neuen Regeln sollen den Fondsstandort attraktiver machen und Unternehmen sowie Infrastrukturprojekten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen.

Ein geplantes Standortfördergesetz – angelehnt an das Zukunftsfinanzierungsgesetz II der letzten Legislaturperiode – soll den Entwurf flankieren und Investitionen auch steuerlich gezielt fördern.

Angesichts des wachsenden Finanzierungsbedarfs für die digitale und nachhaltige Transformation ist es ein positives Signal, dass neue Wege zur Mobilisierung privaten Kapitals beschritten werden.

Zum Gesetzesentwurf

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