Mit der überarbeiteten Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFMD II), die die EU im April 2024 verabschiedet hat, wurden Kreditfonds als fester Bestandteil des europäischen Finanzmarkts etabliert. Die Mitgliedstaaten haben nun bis April 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu einen Referentenentwurf für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz vorgelegt – und damit die
