Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 29. September 2026 zwei Leitlinien veröffentlicht, mit denen sie ihren Sicherheitenrahmen und ihre Bewertungsabschläge überarbeitet: ECB/2026/26 ändert die General Documentation Guideline (EU) 2015/510, ECB/2026/27 die Haircut-Guideline (EU) 2016/65. Beide wurden am 22. September 2026 vom EZB-Rat verabschiedet. Die nationalen Zentralbanken müssen sie ab dem 30. November 2026 anwenden. Die Änderungen gehen auf die regelmäßige Überprüfung des Risikokontrollrahmens zurück, deren Ergebnisse der EZB-Rat bereits im November 2025 beschlossen hatte.
Für den Verbriefungsmarkt ist vor allem eine Neuerung wichtig: Die EZB behandelt Asset-Backed Securities (ABS) künftig nach demselben Prinzip wie Covered Bonds. Sie unterscheidet also bei den Haircuts danach, ob ein Papier am Markt platziert wurde oder vom Originator selbst als Sicherheit eingereicht wird. Platzierte ABS profitieren davon mit deutlich niedrigeren Abschlägen.
Die wesentlichen Änderungen für Verbriefungen
- Zwei getrennte Haircut-Staffeln: Bisher galt für alle ABS eine einheitliche Haircut-Staffel nach Weighted Average Life (WAL). Künftig gibt es zwei Staffeln, eine für platzierte und eine für einbehaltene ABS.
- Spürbare Entlastung für platzierte ABS: Bei CQS 1–2 sinken die Haircuts über alle Laufzeiten um 2,5 bis 8 Prozentpunkte. Bei einer WAL von drei bis fünf Jahren fällt der Abschlag etwa von 7,0 % auf 4,0 %, bei zehn bis 15 Jahren von 18,0 % auf 10,0 %.
- Retained ABS weitgehend unverändert: Für einbehaltene ABS bleiben die Haircuts im Wesentlichen auf dem bisherigen Niveau. Spürbar steigen sie nur am langen Ende, bei einer WAL ab 30 Jahren von 22,0 % auf 29,0 %.
- Weiter gefasste Definition von „retained“: Bisher galt eine ABS nur dann als einbehalten, wenn der Originator oder ein eng verbundenes Unternehmen mehr als 75 % des ausstehenden Volumens nutzte. Diese Schwelle entfällt. Künftig zählt jede Einreichung durch den Originator oder ein eng verbundenes Unternehmen. Für alle einbehaltenen ABS wird die WAL der Senior-Tranche weiterhin unter der Annahme berechnet, dass Issuer Calls nicht ausgeübt werden.
- Auffangregel bei Unklarheit: Lässt sich in den Systemen der Zentralbanken, bei Triparty-Agenten oder in der TARGET-Autocollateralisierung nicht feststellen, ob eine ABS einbehalten ist, gilt der höhere Abschlag für einbehaltene ABS für das gesamte ausstehende Volumen.
- Rating-Anforderungen unverändert: Für ABS bleibt es bei mindestens zwei Ratings verschiedener ECAIs und der Second-Best-Regel.
Auch Covered Bonds im Fokus: Second-Best-Regel und neue Haircuts
Die Second-Best-Regel, die für ABS schon lange gilt, wird nun auf Covered Bonds und weitere private Sicherheiten ausgeweitet. Liegt nur ein Rating vor, wird es um einen Notch herabgestuft. Für own-use Covered Bonds ersetzt eine eigene, laufzeitabhängige Haircut-Tabelle die bisherigen pauschalen Aufschläge. Mögliche Laufzeitverlängerungen werden dabei, wie schon bisher, konservativ berücksichtigt.
Bedeutung für den Verbriefungsmarkt
Die Neuregelung ist ein positives Signal für den Markt platzierter Verbriefungen. Banken, die ABS als Investoren halten, können sie künftig zu deutlich günstigeren Konditionen bei der Zentralbank als Sicherheit einreichen. Das erhöht die Attraktivität dieser Papiere auf der Nachfrageseite. Für Originatoren, die ihre Verbriefungen vollständig einbehalten, ändert sich bei kurzen und mittleren Laufzeiten dagegen kaum etwas. Anders sieht es bei Transaktionen aus, die nur teilweise einbehalten werden: Sie fallen durch den Wegfall der 75-%-Schwelle künftig unter die Retained-Regeln und erhalten damit höhere Haircuts. Zudem müssen Kontrahenten den Status ihrer Papiere sauber nachweisen, sonst greift automatisch der höhere Abschlag. Daneben verdient eine Änderung bei den Kreditforderungen Beachtung. Deren Haircuts richten sich nun auch danach, ob ein Kredit tilgend ist; endfällige Kredite erhalten höhere Abschläge.
Ausblick
Bis zum Stichtag am 30. November 2026 bleiben weniger als zwei Monate, um Sicherheitenpools, interne Systeme und Liquiditätsplanung anzupassen. Mit der klaren Trennung zwischen platzierten und einbehaltenen Papieren setzt die EZB einen Anreiz für echte Marktplatzierungen. Damit liegt sie auf einer Linie mit dem politischen Ziel, den europäischen Verbriefungsmarkt im Rahmen der Savings and Investments Union wiederzubeleben. Ob sich dieser Anreiz in mehr platzierten Transaktionen niederschlägt, wird sich in den kommenden Quartalen zeigen.
