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EBA legt LCR Report vor oder ….. die partikulare Logik einer Regulierung

20.12.2013

Die EBA hat kurz vor Weihnachten ein Papier zur Definition von High Quality Liquid Assets vorgelegt .

Der Bericht gibt auch einen kleinen Einblick in die Komplexität einer Regulierung, die den Anspruch erhebt, universelle Liquiditätsvorgaben anhand der zentralen Bestimmung und Festlegung von liquiden Assetklassen aufgrund historischer Liquiditätsdaten zu machen. Die Frage der Interdependenzen und regulatorischen Arbitrage – insbesondere auch was die Geldpolitik der Zentralbanken angeht – wird aufgeworfen, jedoch nicht gelöst. Im Kern bleibt der Report damit bei dem von der EBA schon bekannten Analyserahmen, was zu dem Ergebnis führt, dass nur Staatsanleihen und Covered Bonds sowie Unternehmensanleihen und RMBS-Anleihen, bei den beiden letztgenannten jeweils mit Abschlägen in Abhängigkeit vom Rating bzw. Emissionsvolumen, für die Bestimmung der Liquidity Coverage Ratio als liquide Assets anzusetzen sind. Damit ist man sicherlich im Rahmen des Papier und der Analyse konsistent. Doch man fragt sich als aufmerksamer Leser der EBA Veröffentlichungen wie dieses EBA Papier denn zu dem nur einen Tag vorher veröffentlichten EBA Transparency Report 2013 passt, indem die unheilvolle Verbindung von Staatsverschuldung und Bankeninvestments thematisiert wird (sie dazu auf dieser Website den Report: EBA Report 2013: Banken auf dem Wege der Besserung … bis auf die Staatsrisiken)

Mancher Leser kennt sicherlich Rubik´s Cube, den “Zauberwürfel”, der zu Weihnachten Ende der siebziger Jahr ein beliebtes Geschenk war. Ein Würfel, mit unterschiedlichen Farben auf jeder seiner sechs Seiten, der wiederum aus 27 in sich drehbaren Würfeln mit jeweils den gleichen sechs Farben auf jeder Seite besteht. Die Kunst besteht darin, im großen Würfel auf jeder Seite eine Farbe zu zeigen, was natürlich nicht ganz einfach ist, da man mit jedem Verschieben der Farben auf einer Seite alle anderen 27 Würfel mit verschiebt. Und obgleich es auf den ersten Blick einfach erscheint, denn schließlich waren es nur jeweils 27 Teilwürfel mit 6 verschieden farbigen Seiten, die es zu einem Würfel zu kombinieren galt, gibt es 43.252.003.274.489.856.000 Möglichkeiten, die der Zauberwürfel bietet, aber nur eine davon führt zu dem gewünschten Ergebnis.

Der Markt ist ein gigantischer Rubik´s Cube. Und die Komplexität und Interdependenz der einzelnen Parameter geht bei weitem über die 6 Seiten und 27 Teilwürfel des Rubik´s Cube hinaus, zumal im Gegensatz zu Rubik´s Cube der zu optimierende Tatbestand nicht fix vorliegt, sondern dieser bestenfalls aufgrund historischer Beobachtungen und Erfahrungen abgeleitet werden kann, was natürlich in vielfacher Weise zu Fehlern verleitet, denn die Vergangenheit lässt sich selten 1 zu 1 in die Zukunft fortschreiben. Und immer dort, wo Zukunftswissen ins Spiel kommt, um Entscheidungen zu treffen, bewegt man sich bekanntlich im Reich der Spekulation. Dies erklärt, warum alle Versuche den Markt durch Planwirtschaft zu ersetzen bislang so furchtbar scheiterten. Wohl wissend um diese Schwachstellen plädierten liberale Ordnungspolitiker daher immer für eine Regulierung, die sich auf einen Ordnungsrahmen beschränkt, der die Markteffizienz erhöht, bspw. durch Haftungs- und Transparenzregeln, aber nicht dem Anspruch verfällt, den Markt durch Planung zu ersetzen.

Doch die vorliegende CRR geht in vielen Punkten einen anderen Weg und stellt damit unsere Regulierungsbehörden, denen nun die Aufgabe zukommt, die allgemeinen Bestimmungen der CRR durch Technical Standards zu konkretisieren, vor eine wahre Herkulesaufgabe.

Die EBA geht vor diesem Hintergrund den einzig möglichen Weg der partiellen Optimierung. Jede Frage wird für sich betrachtet und optimiert, die Interdependenzen werden hierbei jedoch weitgehend außen vor gelassen.

Damit ist man sicherlich im Rahmen der Analyse konsistent. Doch wie uns Rubik´s Würfel lehrt, ist es ziemlich leicht, eine der sechs Seiten in einer Farbe widerspruchsfrei zu zeigen. Schwieriger ist es demgegenüber alle sechs Seiten hinzubekommen.

zu den Reports der EBA:

Definition von extremely High Quality Liquid Assets und High Quality Liquid Assets (HQLA)

Berücksichtigung von Assets in der Liquidity Coverage Ratio (LCR)

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