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Anmerkungen zu Vorschlägen ESMA für RTS zur STS-Notifizierung ABCPs

15.04.2018
STS-Verbriefungsregulierung und Implikationen auf Industrie

Der Ansatz der ESMA, drei verschiedene Kategorien im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der jeweiligen STS-Notifizierung  zu schaffen, ist ein guter Anfang. Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Verbriefungen und innerhalb der privaten Verbriefung die Unterscheidung zwischen bereitzustellenden Informationen für aufsichtsrechtliche Zwecke und für die allgemeine Veröffentlichung ebenfalls zu begrüßen. In beiden Fällen sollten jedoch an den Details weiter gearbeitet werden. Insbesondere für ABCP-Verbriefungen reichen die in den RTS ausgeführten Bestimmungen nicht aus.

Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung der RTS zur STS-Notifizierung für ABCPs

  1. Die allgemeinen Informationen für STS-Meldungen sollten die unterschiedlichen Merkmale von STS-fähigen Liquiditätslinien auf der einen Seite und von STS-fähigen ABCP auf der anderen Seite berücksichtigen.
  2. ABCP-Liquiditätslinien haben typischerweise weder eine Originator-LEI noch eine ISIN. Dies sollte bei der Identifizierung einer solchen Position berücksichtigt werden.
  3. Im Falle von STS-fähigen ABCPs sollten die Namen der Originatoren nicht angegeben werden. Es gibt außerdem auch keinen spezifischen Datums- oder einen ISIN-Code, der zu Identifikationszwecken verwendet werden kann, da ABCPs fortlaufend emittiert werden. Von daher sollte das Programm als solches Gegenstand der STS-Meldung sein.
  4. Hinsichtlich der Art der Verbriefung sollten folgende Unterscheidungen möglich sein: Nicht-ABCP, ABCP-Programmebene, ABCP-Transaktionsebene.
  5. Querverweise sollten auch für Zusammenfassungen oder Übersichten von Dokumentation möglich sein, da die jeweils zugrunde liegenden Dokumente  umfangreich und komplex sind.  Es ist daher nicht zielführend, sie bei der Einreichung bei der ESMA zur Pflicht zu machen.
  6. Für private Transaktionen und jene Notifzierungen, die nicht über die ESMA-Website veröffentlicht werden müssen, sollten auch andere Formate als XML Verwendung finden dürfen.
  7. Die knappe oder die detaillierte Erläuterung sollte nur für Punkte erforderlich sein, die nicht mit ja oder nein beantwortbar sind oder wenn mehrere Alternativen in Frage kommen. Daher sollten bestimmte Punkte, die bislang in der Kategorie „knappe Erläuterung“ beantwortet werden in die Kategorie „nur Bestätigung“ verschoben werden. Außerdem können weitere Punkte von „detaillierte Erläuterung“ in „knappe Erläuterung“ umgruppiert werden, da sie durch Querverweise auf die Verbriefungsdokumentation beantwortet werden können.

Für weitere Details und Erklärungen folgen Sie bitte diesem Link:

Remarks on ESMA´s proposal for an RTS on STS Notification

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