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ESAs veröffentlichen Call for Evidence Greenwashing

28.11.2022
ESAs veröffentlichen Call for Evidence Greenwashing

Am 15. November 2022 haben die European Supervision Authorities (ESAs) einen Call for Evidence hinsichtlich Greenwashing veröffentlicht. Ziel des Call for Evidence ist es, eine klarere und umfassende Vorstellung der Marktdefinition sowie von den möglichen Ebenen und Arten des Greenwashings zu bekommen. Im Fokus stehen sämtliche unter die Aufsicht der ESAs fallende Finanzunternehmen, deren Unternehmenskultur, Dienstleistungen oder Produkte Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten haben sowie alle weiteren Stakeholder (Investoren, Verbraucherorganisationen sowie NGOs oder akademische Institutionen). Das Vorgehen soll zu zielgerichteten Gesetzestexten führen.

Kern des Call for Evidence ist die Frage nach konkreten Praxisbeispielen für Greenwashing, die detailliert dargestellt werden sollen. Die Fragebögen hinsichtlich der möglichen Definitionen, Arten und Ebenen von Greenwashing sind sehr kleinteilig gehalten. Die Aufforderung an den Markt darüber hinaus, Greenwashing, das in der Praxis beobachtet oder praktiziert wird, an die Aufsichtsbehörden zu berichten, ist eine bemerkenswerte Herangehensweise.

Die TSI beschäftigt sich aktuell mit der Frage, welche Relevanz der Call for Evidence im Hinblick auf Verbriefungen hat. Die Antwort hängt unter anderem von den Ergebnissen der aktuellen Trilogverhandlungen zum European Green Bond Standard ab (s. auch TSI kompakt vom 14. Oktober 2022). Denn die Anwendung des Use-of-Proceeds-Ansatzes auf Ebene des Originators führt voraussichtlich zu einer anderen Bewertung hinsichtlich Greenwashing im Vergleich zur Anwendung auf Ebene der Verbriefungszweckgesellschaft.

Die Einreichung von Rückmeldungen ist bis zum 10. Januar 2023 möglich. Die TSI lädt Marktteilnehmer zur Teilnahme und Kommentierung ein.

ESAs Call for evidence on better understanding greenwashing

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