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Zukunftsfinanzierungsgesetz – Referentenentwurf von BMF und BMJ liegt vor

18.04.2023
Zukunftsfinanzierungsgesetz

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Am 13. April 2023 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Entwurf eines „Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) veröffentlicht. Dieser Gesetzesvorschlag basiert auf dem Eckpunktepapier der Bundesminister der Finanzen Lindner und Bundesminister der Justiz Dr. Buschmann vom 29. Juni 2022 (s. auch aktuelle Äußerungen des Finanzministers aus Interview TSI kompakt Artikel vom 3. Januar). Das ZuFinG hat zum Ziel, in Anlehnung an den Koalitionsvertrag und der Startup-Strategie der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu schaffen. Insbesondere der Gang an die Börse und somit der Zugang zu Eigenkapital wird erleichtert. Dadurch erhöht sich auch die Attraktivität des Kapitalmarkts.

Chance, nationale Rechtsvorschriften nach internationalem Standard nachzubessern, wurde vertan

Die Prüfung der „Spezialregelung zur Erleichterung der Übertragbarkeit von nach der EU-Verbriefungsverordnung verbrieften Geldforderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften“ in diesem Kontext war begrüßenswert. Mit Unterstützung der Kanzleien aus ihrem Partnernetzwerk hat sich die TSI im Rahmen einer Veranstaltung von BMF und BMJ eingebracht und die Vorteile dargelegt, die eine ganze Reihe von kleineren, rechtlichen Änderungen für den Verbriefungsmarkt in Deutschland haben könnte. Mit Verweis auf die EU-Verbriefungsverordnung und deren hohen Anforderungen an Sorgfalt und Transparenz wäre es sinnvoll, auch nationale Rechtsvorschriften nach internationalem Standard nachzubessern, um die Durchführung von Verbriefungen zu erleichtern. Dadurch könnten die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen in Deutschland verbessert und nebenbei der Finanzplatz Frankfurt weiter gestärkt werden.

Zukunftsfinanzierungsgesetz – relevante Regelungen für Verbriefungen: Fehlanzeige

Die Schwerpunkte der Gesetzesinitiative liegen im Bereich Eigenkapitalfinanzierung von Wachstumsunternehmen und somit spielt die Verbriefung eine nachgeordnete Rolle. Dennoch ist es bedauerlich, dass in dem umfangreichen Referentenentwurf keine für die Verbriefung relevanten Regelungen aufgenommen wurden. Die TSI begleitet den weiteren Prozess im Rahmen einer Anhörung am 28. April und der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 10. Mai.

Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere Startups, Wachstumsunternehmen und KMU:
Eckpunktepapier 2022

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG):
Referentenentwurf 2023

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