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EU Rat hat die Umsetzung Basel III mit der CRD IV verabschiedet

03.04.2013

Die zehn Gebote passten noch auf eine Seite. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland brauchte etwa 50 Seiten. Basel I, Ende der achtziger Jahre, hatte nur gut 30 Seiten und das Basel II-Papier, das 2004 vorgelegt wurde, umfasste bereits 350 Seiten. Die Umsetzung von Basel III, die CRD IV, umfasst jedoch weit über 1.000 Seiten. Und wer denkt, dies sei bereits das Ende, der irrt.  Allein in den letzten 14 Tagen sind beispielsweise vielzählige Konsultationsprozesse der EBA, des Baseler Committee und derEU-Kommission zur Weiterentwicklung der Regulierung auf den Weg gebracht worden, die wir partiell in diesem Blog sowie unter TSI Fachnews  zu den Verbriefungsmärkten und zur Finanzmarktregulierung dokumentieren.

Wenn es nach den Tonnen an Papier der Regulierungsgesetze und Verordnungen ginge, müsste die Finanzmarktstabilität in den letzten zwanzig Jahren stetig ins Unermessliche gestiegen sein. Doch selten bedeutet „viel“ auch „besser“, was z. B. auch der britische Regulierer Andrew Haldane bereits im vergangenen Jahr in seiner vielbeachteten Rede thematisierte (siehe dazu in diesem Blog den Artikel: Von Hunden, Frisbees und Finanzmarktregulierung).

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