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EBA konsultiert Entwurf für neuen Homogenitäts-RTS

01.08.2022
EBA Konsultation Homogenitäts-RTS

EBA Konsultation Homogenitäts-RTS

Am 28. Juli hat die europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority, EBA) ein neues Konsultationspapier veröffentlicht. Dieses behandelt die Ergänzung des technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Homogenität von Forderungen bei einfachen, transparenten und standardisierten (STS)-Verbriefungen. Dies ist ein weiterer RTS nach dem Risk Retention RTS im April diesen Jahres.

Mit der Anpassung der Verbriefungsverordnung wurden die Voraussetzungen geschaffen, auch synthetische Verbriefungen („Bilanzverbriefungen“) STS-konform zu gestalten. Die Aufsichtsbehörden sind dabei, diesbezüglich neue RTS zu entwickeln oder die bestehenden RTS um Vorgaben hinsichtlich der Bilanzverbriefungen zu ergänzen. Beim Thema Homogenität hat sich die EBA nun für Letzteres entschieden. Dadurch schafft sie einheitliche Vorschriften zur Anwendung der Homogenitätsfaktoren für alle Transaktionstypen (ABCP, Non-ABCP, Bilanzverbriefungen).

Die wichtigsten Änderungen des Regulierungsstandards

Folgende geplante Anpassungen des Homogenitäts-RTS‘ sind erwähnenswert:

Darüber hinaus stellt die EBA grundsätzlich ein Grandfathering für bestehende Non-ABCP und ABCP-Transaktionen sowie evtl. für bestehende synthetische Bilanzverbriefungen in Aussicht.

Fazit

Die EBA plant ein einheitliches Regelwerk für homogene Forderungen zu schaffen und hat wesentliche vom Markt diskutierte Themen im Homogenitäts-RTS Entwurf aufgegriffen. Eine effiziente Lösung stellt der neue Regulierungsstandard in dieser Form aber wahrscheinlich nicht dar.


Weiterer Ablauf

Die EBA bittet um Stellungnahmen, die insbesondere die neun Fragen in der Konsultation beantworten. Hierfür haben die Marktteilnehmer bis zum 28. Oktober Zeit. Wir werden die Konsultation aktiv begleiten und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten. Alle Informationen zur Konsultation finden Sie im nachstehenden Konsultationspapier der EBA.

Zum Konsultationspapier der EBA

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