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EBA veröffentlicht Bericht zu nachhaltigen Verbriefungsrahmenwerk

02.03.2022
Greenwashing im Finanzsektor

Greenwashing im Finanzsektor

Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihren Bericht zu einem nachhaltigen Verbriefungsrahmenwerk (Framework for Sustainable Securitisation) veröffentlicht.  Den Auftrag hierzu erhielt sie hierzu vom EU-Gesetzgeber im Rahmen des Capital Markets Recovery Package im April 2021. Die EBA sollte eine Einschätzung abgeben, ob ein eigenständiges Regelwerk für nachhaltige Verbriefungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der europäischen Sustainable Finance Agenda  geschaffen werden soll und sie sollte Vorschläge zur Ausgestaltung vorlegen.

Use-of Proceeds Ansatz bleibt maßgeblich

Ausgangspunkt des Berichts ist eine Marktumfrage zum Status von grünen und nachhaltigen Verbriefungen, die zum Stichtag 30. Juni 2021 von der EBA durchgeführt wurde. Die umfangreiche Bestandsaufnahme zeigt im Ergebnis eine geringe Emissionstätigkeit bei nachhaltigen Verbriefungen in Europa. Das gilt sowohl im Vergleich zu anderen Assetklassen wie beispielsweise Covered Bonds und Unternehmensanleihen in Europa. Aber auch im Hinblick auf die Jurisdiktion und hier den Verbriefungsmärkten in den USA und sogar China ist dies festzustellen. Die EBA führt mangelnde Verfügbarkeit an nachhaltigen Forderungen sowie fehlenden Standards und Daten als Hauptgründe an.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellte EU Green Bond (EuGB-)Standard (s. TSI kompakt Artikel vom 6. Juli 2021). Hier interessiert die Frage, wie dieser Standard auf Verbriefungen angewendet werden kann. Die EBA kommt zum Ergebnis, dass im Sinne einer einheitlichen Umsetzung für alle Kapitalmarktsegmente auch für Verbriefungen der Use-of-Proceeds Ansatz beim Emittenten maßgeblich ist. Emissionserlöse sollen in erster Linie im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung verwendet werden und die Verordnung soll nicht auf die verbrieften Forderungen abstellen. Wir begrüßen diese pragmatische Lösung, da sie die Ausrichtung von Banken, Leasinggesellschaften und Unternehmen auf nachhaltige Geschäftsaktivitäten unterstützt. Das bereits hohe Transparenzniveau von Verbriefungen bis hin zu Einzelkreditdaten bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Investoren bei ihren Anlageentscheidungen sehr wirksam zu unterstützen.

Schlussfolgerungen der Analyse der EBA

In der weiteren Analyse kommt die EBA aus mehreren Gründen zu dem Ergebnis, zum jetzigen Zeitpunkt noch kein dediziertes nachhaltiges Verbriefungsrahmenwerk zu empfehlen:

Diese Schlussfolgerungen für den True Sale Markt gelten erst recht für synthetische Bilanzverbriefungen, da dieses Segment geprägt ist von privaten, bilateralen Emissionen und eine einheitliche Regulierung derzeit weitere Unsicherheit mit sich bringen würde. Gleichwohl skizziert die EBA einige Überlegungen, wie ein nachhaltiges Verbriefungsrahmenwerk zukünftig aussehen könnte: Ein Asset-basierter Ansatz würde auf die verbrieften Kreditforderungen abstellen, die zu definierende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssten. Bei einer erforderlichen Definition von Nachhaltigkeitskriterien wird  deutlich, mit welchen Fragestellungen sich die Kreditwirtschaft gerade unabhängig von Verbriefungen beschäftigen muss: Welche Geschäftsaktivitäten und Investitionen sind als nachhaltig gemäß Taxonomie-Verordnung und Offenlegungs-Verordnung einzustufen? Wie sind Übergangstechnologien zu bewerten, und wie lassen sich beispielsweise unbesicherte Konsumentenkredite oder Forderungen aus Lieferung und Leistung klassifizieren?

EBA erkennt STS-Standard als eigenständigen Wert im Markt an

Zwei weitere Feststellungen erscheinen uns an dieser Stelle wichtig: Erstens erkennt die EBA den eigenständigen Wert des STS-Standards an und sieht darin keine Voraussetzung für eine grüne Verbriefung. Auch umgekehrt sollen ESG-Kriterien nicht als Voraussetzung für STS gemacht werden. Zweitens betont die EBA die bereits sehr hohen Anforderungen hinsichtlich Sorgfalts-, Berichts- und Offenlegungspflichten für Verbriefungen in Europa. Daran knüpft sie die Erwartung, dass die zahlreichen Transparenzvorschriften der Nachhaltigkeitsregulierung sich auch auf Verbriefungen auswirken werden.

Wir begrüßen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der EBA ausdrücklich, da zunächst eine einheitliche Entwicklung und Umsetzung des EuGB-Standard im Vordergrund steht. Der bereits hochregulierte Verbriefungsmarkt erhält somit Zeit zur Entwicklung von Marktstandards, die ganz wesentlich von der Umsetzung der europäischen Sustainable Finance Agenda in der Breite der Kreditwirtschaft abhängen. Verbriefung folgt ja schließlich der regulären Kreditvergabe von Banken und Leasinggesellschaften an die Realwirtschaft nach.

Zur Pressemitteilung der EBA 
Zum Bericht der EBA „DEVELOPING A FRAMEWORK FOR SUSTAINABLE SECURITISATION“

 

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