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ESAs & EZB: Aufruf zum Reporting von Nachhaltigkeitsdaten bei Verbriefungen

16.03.2023
Greenwashing im Finanzsektor

Greenwashing im Finanzsektor

Die Nachhaltigkeitsregulierung für die grüne Transformation Europas schreitet voran. Nach einer vorläufigen Einigung zum European Green Bond Standard (siehe TSI kompakt Artikel vom 10. März 2023) haben nun die ESAs und die EZB am 13. März 2023 ein gemeinsames Statement veröffentlicht. Darin halten sie den Markt an, mehr Nachhaltigkeitsdaten im Zusammenhang mit Verbriefungen zu den zugrundliegenden Assets zu erheben und zu berichten. Dies kommt einem Aufruf zum Reporting von Nachhaltigkeitsdaten bei Verbriefungen gleich.

Begründung der Aufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden begründen diesen Schritt damit, dass Verbriefungen häufig klimarelevante Assets zugrunde lägen (z. B. Real Estate Mortgages oder Autokredite). Eine fehlende Datengrundlage bringe demnach Probleme hinsichtlich einer angemessenen Einschätzung der in Verbriefungen enthaltenen klimabezogenen Risiken sowie im Zusammenhang mit den Reportingvorschriften der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) mit sich. Auch für die EZB seien die Daten von zentraler Bedeutung, ist das Eurosystem über das Asset Backed Securities Purchase Programme (ABSPP) doch einer der großen Investoren in europäischen Verbriefungen.

Status Quo

Das Reporting von Nachhaltigkeitsdaten ist bei Verbriefungen aktuell nur dann für die oben genannten Assetklassen verpflichtend, wenn diese Daten auch vorliegen. Lässt die Systemlandschaft eines Originaltors das Sammeln dieser Daten nicht zu, drohen ihm aktuell keine Konsequenzen. Die ESMA hatte dementsprechend die Disclosure Templates um Nachhaltigkeitsaspekte auf freiwilliger Basis erweitert. Die ESMA hat zudem im März 2022 eine Guideline veröffentlicht, wie ESG-Standards im Zusammenhang mit Verbriefungen etabliert werden können.

EBA report on sustainable securitisation

Erweiterung der Reportingpflichten zu erwarten

Der Aufruf der ESAs und der EZB ist ein klarer Fingerzeig, dass die Meldeanforderungen für Verbriefungen hinsichtlich Nachhaltigkeitsfaktoren künftig erweitert und verpflichtend werden. Im Statement wird folgerichtig auf die aktuell laufende Überarbeitung der ESMA-Disclosure-Templates verwiesen (siehe auch TSI kompakt Artikel vom 2. März 2023 zu aktuellen regulatorischen Entwicklungen). Zudem deuten die Institutionen an, dass gleichlautende Reportingvorschriften auch für ähnliche Finanzierungsinstrumente, wie z. B. Covered Bonds, zu erwarten sind. Die Aufsichtsbehörden sind offenbar bemüht, hier ein produktübergreifendes Level Playing Field zu schaffen.

Fazit

Originatoren sind gut beraten, spätestens jetzt ihre IT- und Prozesslandschaft derart anzupassen, dass sie die Nachhaltigkeitsdaten verbriefter Assets künftig systematisch sammeln, auswerten und reporten können. Denn es wird immer klarer, dass auch für Verbriefungen gilt: Bereits die nahe Zukunft ist grün! Und bleiben wir zuversichtlich, dass die EZB und die ESAs sich an den von ihnen selbst richtigerweise aufgestellten Grundsätzen der Proportionalität, Effizienz und Relevanz halten werden.

Zum Statement der ESAs & EZB

 

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