Website-Icon TSI kompakt

Vorläufige Einigung zum European Green Bond Standard erzielt

10.03.2023
European Green Bond Standard

Wenn Europa mit Verbriefungen grüner werden soll, dann geht wohl Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Bei den Verhandlungen zum European Green Bond Standard (EuGBS) zeichnet sich ab, dass Verbriefungsfragen erst im weiteren Prozess behandelt werden sollen. Im Zuge der Diskussion um spezifische Transparenzanforderungen für Verbriefungen während vorhergehender Trilog-Sitzungen offenbarten sich unterschiedliche Positionen sowohl zwischen als auch innerhalb der europäischen Ko-Gesetzgeber Rat und Parlament. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im September einen Vorschlag der EBA aufgegriffen und angeregt, den EuGBS zwar auf Verbriefungen auszudehnen, aber darüber hinaus mit zusätzlichen Transparenzanforderungen zu versehen (s. auch TSI kompakt vom 14.10.2022).

Die Themen der Einigung in der Übersicht

Im nunmehr fünften Trilog am 28. Februar haben Rat und Parlament nach zweieinhalb Monaten Verhandlungspause eine Übereinkunft erzielt. Ein finaler Text der vorläufigen Einigung zum EuGBS liegt noch nicht vor, jedoch ist bereits bekannt, bei welchen Themen sich die beiden Parteien verständigen konnten:

Die Eckpunkte der Einigung klingen praxisnah. Was sich daraus für die zukünftige Behandlung von Verbriefungen im Kontext des EuGBS ergibt, ist noch offen.

Die augenscheinlich besonders hohe Sensibilität von Rat und Parlament sowie Kommission bezüglich der Themen Transparenz und Greenwashing lässt vermuten, dass die EU bei der Behandlung von Verbriefungen im EuGBS Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten lassen möchte. Bereits im November letzten Jahres hat die EBA einen Call for Evidence zu möglichen Arten von Greenwashing gestartet, um die Kommission zu diesem Thema beraten zu können (s. TSI kompakt vom 16.01.2023). Derzeit konsultiert die EBA hierzu insbesondere zu den Themen Green Loans and Mortages.

Ausblick

Ein tieferes Verständnis über mögliche Risiken für Markttransparenz und -integrität durch Greenwashing könnte zudem helfen, unterschiedliche Positionen innerhalb und zwischen den Ko-Gesetzgebern hinsichtlich spezifischer Transparenzanforderungen für Verbriefungen im EuGBS zu überwinden. Dieser Prozess wird Zeit brauchen. Dazu passt, dass sich alle Seiten im Trilog darauf verständigt haben, den EuGBS erst ein Jahr nach Inkrafttreten anzuwenden. Das wäre dann nicht vor Sommer 2024.

Wir halten Sie insbesondere zum Thema Verbriefungen im European Green Bond Standard auf dem Laufenden.

Die mobile Version verlassen