Die European Supervision Authorities (ESAs) haben am 15. November 2022 einen Call for Evidence (CfE) on Greenwashing veröffentlicht. Ziel ist es, ein fundiertes Verständnis der Definition und möglicher Arten von Greenwashing einschließlich Beispielen aus der Praxis zu erlangen. Für eine detaillierte Darstellung der Inhalte des CfE siehe unseren TSI kompakt Artikel vom 28. November 2022.
Antwort der TSI auf den Call for Evidence
Wir als TSI haben den Call for Evidence mit den deutschen Marktteilnehmern gespiegelt und in einer Stellungnahme an die EBA unsere Sicht dargelegt. Demnach befinden sich im Bereich der Verbriefung keine spezifischen Greenwashing-Risiken, insbesondere weil Verbriefungen immer einen nachgelagerten Prozess darstellen und hier bereits bestehende Assets transferiert werden. Greenwashing ist aus unserer Sicht somit eher als gesamtheitliches Thema in der Bankensteuerung zu verstehen.
Weiterhin haben wir der EBA unsere Zusammenarbeit angeboten, sollten hier im Nachgang noch verbriefungsspezifische Fragen oder Themen bestehen. In diesem Zusammenhang sind auch die Ergebnisse der Diskussionen im europäischen Trilog entscheidend, ob Verbriefungen künftig unter dem European Green Bond Standard im Use-of–Proceeds Ansatz betrachtet werden (nähere Infos dazu finden Sie hier). Die Verhandlungen zogen sich zuletzt in die Länge.
Die nächsten Schritte
Der Zeitraum für die Teilnahme am CfE endete am 16. Januar. Die Auswertung der sehr umfangreichen Fragebögen wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse dürfen mit Spannung erwartet werden.