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STS-Verbriefungsregulierung – Was kommt da auf uns zu?

01.06.2017

Am vergangenen Dienstag haben sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission gemäß den Presseerklärungen der jeweiligen Institutionen über die Rahmendaten zum Regelwerk der STS-Verbriefungregulierung geeinigt. Nachfolgend die LINKs zu den Presseerklärungen:

Press Release European Parliament
Press Release European Commission

Details wurden hierbei jedoch noch nicht bekanntgegeben und der endgültige Text muss noch in der finalen Trilog-Verhandlung am 16. Juni 2017 genehmigt werden.

Einigen Punkten, die in den Presseerklärungen enthalten sind, wird in dem DZ BANK Research nachgegangen: So bleibt es bei 5 % Risk Retention, der enge Investorenbegriff wird aufgegeben und eine Drittparteien-Zertifizierung wird mit aufgenommen.

Doch bei aller überaus positiven Bewertung der beteiligten politischen Instanzen wird in den Presseerklärungen der drei Institutionen nur wenig gesagt zu den Fragen hinsichtlich der STS-Verbriefungsregulierung, die den Markt in den letzten Monaten bewegten:

um nur einige offene Fragen zu nennen.

Alle diese Themen bedürfen noch einer genaueren Reflexion. Ebenso muss betrachtet werden, wie denn die neuen Regeln der aufsichtsrechtlichen Ermittlung der EK-Unterlegung bei investierenden Banken auf das Level Playing Field innerhalb des Verbriefungsmarktes wirken, so z.B. zwischen Südeuropäern und Nordeuropäern bzw. assetklassenseitig zwischen RMBS und Auto-ABS. Und natürlich muss man sich auch darüber hinausgehend anschauen, wie sich das Investmentverhalten zwischen einzelnen Marktsegmenten, also beispielsweise RMBS, SME-Verbriefungen, Covered Bonds sowie Corporate Bonds bei Anwendung des SEC-SA/SEC-ERBA, verschieben wird.

Viele zentrale Aspekte denen sich die TSI mit Sicherheit zeitnah- sobald die Texte vorliegen – in einem Workshop nachgehen wird.

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