Am vergangenen Dienstag haben sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission gemäß den Presseerklärungen der jeweiligen Institutionen über die Rahmendaten zum Regelwerk der STS-Verbriefungregulierung geeinigt. Nachfolgend die LINKs zu den Presseerklärungen:
Press Release European Parliament
Press Release European Commission
Details wurden hierbei jedoch noch nicht bekanntgegeben und der endgültige Text muss noch in der finalen Trilog-Verhandlung am 16. Juni 2017 genehmigt werden.
Einigen Punkten, die in den Presseerklärungen enthalten sind, wird in dem DZ BANK Research nachgegangen: So bleibt es bei 5 % Risk Retention, der enge Investorenbegriff wird aufgegeben und eine Drittparteien-Zertifizierung wird mit aufgenommen.
Doch bei aller überaus positiven Bewertung der beteiligten politischen Instanzen wird in den Presseerklärungen der drei Institutionen nur wenig gesagt zu den Fragen hinsichtlich der STS-Verbriefungsregulierung, die den Markt in den letzten Monaten bewegten:
- Beispielsweise zur Hierarchie der Ansätze zur Berechnung der Kapitalunterlegung, Ausnahmeregelungen vom SEC-SA, Anwendung vor oder nach dem SEC-ERBA,
- Anwendungsbedingungen des SEC-SA mit oder ohne Einschränkungen (Stichwort „caps“),
- Berechnung der Laufzeit bei Anwendung der SEC-ERBA Tabellen (WAL oder Final Maturity),
- nähere Ausgestaltung des Datenrepositorys,
- nähere Ausgestaltung der qualitativen Anforderungen an STS,
- Prozess der Erreichung des STS-Status einer Transaktionen einschließlich späterer aufsichtsrechtlicher Optionen und möglicher Sanktionen und deren Auswirkungen auf Originator und Beteiligte,
- Behandlung von ABCP-Programmen und synthetischen Verbriefungen unter STS,
um nur einige offene Fragen zu nennen.
Alle diese Themen bedürfen noch einer genaueren Reflexion. Ebenso muss betrachtet werden, wie denn die neuen Regeln der aufsichtsrechtlichen Ermittlung der EK-Unterlegung bei investierenden Banken auf das Level Playing Field innerhalb des Verbriefungsmarktes wirken, so z.B. zwischen Südeuropäern und Nordeuropäern bzw. assetklassenseitig zwischen RMBS und Auto-ABS. Und natürlich muss man sich auch darüber hinausgehend anschauen, wie sich das Investmentverhalten zwischen einzelnen Marktsegmenten, also beispielsweise RMBS, SME-Verbriefungen, Covered Bonds sowie Corporate Bonds bei Anwendung des SEC-SA/SEC-ERBA, verschieben wird.
Viele zentrale Aspekte denen sich die TSI mit Sicherheit zeitnah- sobald die Texte vorliegen – in einem Workshop nachgehen wird.