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ESAs Joint Committee Report zur EU-Verbriefungsverordnung

17.05.2021
ESAs Joint Committe Report zur EU-Verbriefungsverordnung

Heute haben die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA  den ESAs Joint Committee Report über die Umsetzung und Funktionsweise der EU-Verbriefungsverordnung (VV) gemäß Art. 44 VV veröffentlicht.

Der Bericht enthält Empfehlungen, wie anfängliche Inkonsistenzen und Herausforderungen, die die Gesamteffizienz des derzeitigen Verbriefungsregimes beeinträchtigen könnten, angegangen werden können. Der Bericht soll der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Überprüfung der Funktionsweise des SECR als Orientierung dienen. Er liefert auch erste Beiträge zur laufenden Diskussion über die Effizienz des Verbriefungsrahmens angesichts der Rolle, die die Verbriefung bei der Erholung nach der Covid-19-Pandemie spielen könnte (s. auch TSI kompakt Artikel vom 25. März 2020).

Die wichtigsten Empfehlungen des ESAs Joint Committee Report

Der Bericht hebt insbesondere folgende Punkte hervor:

Transparenzanforderungen: Die ESAs bewerten den starken Anstieg von STS-Notifizierungen privater Verbriefungen (inkl. ABCP) in 2020 und den leichten Rückgang bei öffentlichen Verbriefungen als Indiz für mehr Neuemissionen im privaten Segment. Allerdings dürfte der Grund aus Sicht der Marktteilnehmer hierfür in erster Linie darin liegen, dass die Mehrheit an Bestandstransaktionen aufgrund der Übergangsfrist und der erforderlichen Anpassungen die STS-Kriterien erst ab 2020 umsetzen konnten. Der Bericht empfiehlt präzisere rechtliche Definition für private Verbriefungen, gegebenenfalls sogar die verpflichtende Einbindung eines Verbriefungsregisters.

Sorgfaltspflichten:  Durch regulatorische Leitlinien soll spezifiziert werden, wie die Verhältnismäßigkeit im Bereich der Sorgfaltspflicht umgesetzt werden könnte. Dies soll den Eintritt neuer Investoren in den EU-Verbriefungsmarkt erleichtern.

Kriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen: Die STS-Kriterien müssen angepasst werden, um die Verwendung des STS-Labels für ABCP-Programme zu erleichtern. Darüber hinaus sollte mittelfristig von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der ESAs eine weitere Analyse durchgeführt werden, um festzustellen, wie die STS-Kriterien vereinfacht werden könnten, ohne die Qualität des Standards zu verringern.

Beaufsichtigung von Verbriefungsanforderungen: Um die Beaufsichtigung von Verbriefungsanforderungen weiter zu verbessern, schlägt der Bericht vor, i) zu untersuchen, wie gemeinsame EU-Aufsichtsinstrumente entwickelt werden können, ii) mögliche Alternativen zum derzeitigen STS-Aufsichtsrahmen zu prüfen, insbesondere für die EU-Länder mit wenigen STS-Verbriefungsemissionen, und iii) die Relevanz eines gemeinsamen EU-Ansatzes für die laufende Beaufsichtigung der Zulassungsbedingungen für Drittparteiverifizierer zu untersuchen.

Zur Pressemitteilung und zum vollständigen Bericht der EBA

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