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European Green Bond Standard: Positives Votum des Europäischen Parlaments 

05.10.2023
European Green Bond Standard

European Green Bond Standard

Am 5. Oktober hat das Europäische Parlament die Verordnung „Europäische grüne Anleihen“ in erster Lesung beschlossen. Die Entscheidung erfolgt im Wesentlichen vor dem Hintergrund der informellen Einigung der EU-Gesetzgeber im Trilogverfahren zum European Green Bond Standard (EuGBS) als freiwilligen Standard für die Begebung von Anleihen (siehe TSI kompakt vom 02.05.2023). Hinsichtlich der Verwendung der Erlöse einer Emission (Use-of-Proceeds) folgt das Europäische Parlament dem Vorschlag der EBA, bei Verbriefungen auf den Originator statt dem Issuer abzustellen (siehe TSI kompakt vom 14.10.2022). 

Wesentliche Merkmale des EuGBS aus Sicht des Verbriefungsmarktes

Verbriefungen werden im EuGBS in den Artikeln 16-19 behandelt: 

Änderungen gegenüber der informellen Einigung im Trilog von Anfang Mai

Im Vergleich zum Trilogentwurf (siehe TSI kompakt vom 02.05.2023) sieht der vom Europäischen Parlament beschlossene Gesetzestext nunmehr 30 statt 18 Monate für den Aufbau eines gesetzlichen Rahmenwerks für unabhängige Drittparteiverifizierer (External Reviewer) im EuGBS vor. Details soll die Europäische Kommission im Zuge einer Delegierten Verordnung verabschieden. 

Weitere Schritte

Der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“) muss als Ko-Gesetzgeber noch dem Text des Europäischen Parlaments zustimmen. Dies geschieht sehr wahrscheinlich im Laufe dieses Quartals. Im Anschluss daran wird der EuGBS im Amtsblatt veröffentlicht und ist dann 20 Tage später rechtskräftig. Diese Verordnung wird aber erst 12 Monate später angewandt. Wir gehen daher davon aus, dass der EuGBS spätestens zum 1. Januar 2025 wirksam wird. Darüber hinaus wird der Zeitplan bis hin zur ersten Wertpapieremission nach dem neuen EuGBS allerdings noch dadurch bestimmt, wann die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA die technischen Standards für unabhängige Drittparteiverifizierer näher spezifiziert – hier dürfen wir gespannt sein. 

 

Vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zum EuGBS 

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