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Europäischer Rat einigt sich auf Ansatz zur Implementierung Basel III Vorschriften – Studie von AFME und Risk Control

15.11.2022
Sustainability Financial Disclosure Regulation

Sustainability Financial Disclosure Regulation

Am 8. November 2022 hat der Europäische Rat einen „General Approach“ zur Umsetzung des EU Banking Package veröffentlicht. Dabei geht es um die finale Implementierung der Basel III Vorschriften, welche im Wesentlichen über die Anpassungen der Capital Requirement Regulation (CRR) und Capital Requirement Directive (CRD) vorgenommen wird. Der Europäische Rat folgt dabei im Wesentlichen dem Entwurf der Europäischen Kommission. Zudem folgt der Rat dem Vorschlag, die finale Implementierung erst zum 1. Januar 2025 umzusetzen.

Bedeutung für den Verbriefungssektor

Die Einführung der CRR III ist für den Verbriefungssektor von wesentlicher Bedeutung. Die zentrale Änderung der CRR III ist die Einführung eines Output Floors. Dieser wird nicht gesondert für Verbriefungen spezifiziert und somit sind hier weiterhin die allgemeinen Vorschriften zu beachten. Institute mit internem Modellansatz müssen die Kapitalanforderungen mit mindestens  75 % des SEC-SA Ansatzes ansetzen. Daraus folgt, dass zunächst alle Institute mit internem Modell den SEC-SA zusätzlich berechnen müssen.  Der Output Floor wird insbesondere Verbriefungen von Unternehmenskrediten aller Voraussicht nach vor substanzielle Probleme stellen, da die Kalibrierung für Verbriefungen insgesamt sehr konservativ gestaltet ist . Dies liegt insbesondere an dem p-Faktor als maßgebliche Größe für die Berechnung der Kapitalanforderungen unter dem SEC-SA (siehe auch TSI kompakt Beitrag vom 4. November 2022 zum offenen Brief an die Europäische Kommission). Der Output Floor soll durch eine Übergangsregelung erst 2030 vollständig zum Tragen kommen.

Studie von AFME und Risk Control

Eine Studie von Risk Control im Auftrag von AFME untersucht die Auswirkungen des Output Floors auf die Kapitalanforderungen für Verbriefungen. Die Ergebnisse der Studie untermauern die oben genannten Befürchtungen bezüglich der geplanten Anpassungen in der CRR III für Verbriefungen von Unternehmenskrediten. Die Studie kommt allerdings auch zu dem Schluss, dass sich die Änderungen in der CRR III positiv auf die Asset-Klassen Residential Mortgages und sonstige Retail Loan Portfolios auswirken könnten.

Fazit

Aus Sicht des Verbriefungsmarktes bleibt nun zu hoffen, dass der Review der CRR und LCR der Europäischen Kommission im Rahmen des Calls for Advice zur Verbriefungsregulierung (siehe TSI kompakt Beitrag vom 18. Oktober 2021) zu den richtigen Erkenntnissen führt. Eine Anpassung der unangemessen konservativen Vorgaben für die Kapitalunterlegung von Verbriefungen wäre wünschenswert. Wie bereits in dem oben genannten offenen Brief an die Europäische Kommission adressiert, ist eine angemessene Adjustierung des regulatorischen Verbriefungsrahmenwerks für den europäischen Finanzmarkt aktuell mehr denn je von substanzieller Bedeutung.  Die Einführung der CRR III wird den Verbriefungsmarkt weiter beeinträchtigen und die Refinanzierung von weiten Teilen des Mittelstands, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen in die nachhaltige Transformation, erschweren.

zur Mitteilung des Europäischen Rates

zur Studie von AFME und Risk Control

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