In dem Rundschreiben Nr. 36/2013 hat die Deutsche Bundesbank darüber informiert, dass die EZB die Meldeanforderungen zur Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften („FVC-Statristik“) überarbeitet. Der Statistik-Ausschuss des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) hat die Neufassung der Verordnung initiiert. Ziel ist es, bis zum Herbst 2013 die zusätzlichen Meldeanforderungen inhaltlich zu konkretisieren und in Form von Meldeschemata aufzulisten sowie den Text der Rechtsverordnung im Rechtsausschuss des ESZB zu verabschieden. Danach wird die neugefasste Verordnung dem EZB-Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Einschätzung der Deutsche Bundesbank ist davon auszugehen, dass die ESZB-Entscheidungsgremien an dem Ziel festhalten werden, die erste Datenlieferung im Rahmen der erweiterten Meldeanforderungen im Januar 2015 für den Meldetermin Dezember 2014 zu realisieren.
Über den folgenden Link können Sie das vollständige Rundschreiben Nr. 36/2013 einsehen: