Der DIHK, Dachorganisation der Deutschen Industrie- und Handelskammern, hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der EBA für eine Definition von qualitativ hochwertigen Verbriefungen abgegeben. Darin wird der grundsätzliche Ansatz unterstützt, der kategorische Ausschluss von Asset Backed Commercial Paper (ABCP) und synthetischen Verbriefungen aber als zu weitgehend abgelehnt. Zudem werden Nachbesserungen bei der praktischen Ausgestaltung einiger Kriterien gefordert.