Die Koalitionsregierung hatte im Koalitionsvertrag von 2013 eine Bestandsaufnahme der Finanzmarktregulierung angeregt. Im Herbst letzten Jahres fand dazu eine Anhörung statt, an der sich auch die deutsche Wirtschaft beteiligte und erheblichen Änderungsbedarf anmahnte (zur Stellungnahme von BDI/DIHK). Der inzwischen vom BMF vorgestellte Bericht sieht hingegen nur wenig Änderungsbedarf als notwendig an. Bei Infrastrukturinvestitionen unter Solvency II wird auf die noch anhaltende Prüfung verwiesen, ob ggf. eine andere Eigenkapitalunterlegung eingeführt werden kann, um das Ziel der Infrastrukturfinanzierung nicht zu untergraben. Tatsächliche Erleichterungen durch Beseitigung von Inkonsistenzen werden vor allem für einige Bereiche des Meldewesens in Aussicht gestellt, so für unterschiedliche Berichtspflichten zur Liquiditätssituation, bei der Vorgehensweise zur Kreditnehmerzusammenfassung, beim Datenaustausch zwischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde und bei den EMIR-Reportingpflichten von Nichtbanken. Dabei sind die vorgesehenen Veränderungen in weiten Teilen aber noch nicht konkret ausgeführt, so dass die genaue Abschätzung einer möglichen Entlastung derzeit noch nicht möglich ist.
Insgesamt beschränkt sich der vorgelegte Bericht somit auf offensichtliche Inkonsistenzen auf der unmittelbaren technischen Ebene (z.B. zwischen Meldeformularen); unerwünschte Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen der neuen Finanzmarktregulierungen werden hingegen weitgehend ausklammert.