Die neue Verbriefungsverordnung liegt immerhin schon über 2 Jahre in finaler Form vor und ist seit mittlerweile 5 Monaten anzuwenden. Leider sind einige wesentliche Umsetzungsfragen noch immer ungeklärt. Liegt es an der Komplexität des Themas, an dem zu durchlaufenden Abstimmungsprozess der beteiligten Institutionen? Oder hat das Thema Brexit über längere Zeit eine entsprechende Priorisierung bei den Aufsichtsbehörden erfordert?
Bei der Verbriefung von Handelsforderungen, Autokredit- und Autoleasingforderungen sowie bei gewerblichen Leasingportfolien wenden Originatoren und Banken verschiedene Alternativen an. Neben der klassischen ABCP-Conduit Struktur werden Transaktionen auch direkt über die Bankbilanz finanziert. Die neue Verbriefungs-Verordnung unterstützt diese Vorgehensweise durch den neuen SEC-SA Ansatz. Da eine Syndizierung mit verschiedenen finanzierenden Banken bei größeren Transaktionen den Regelfall darstellt, wird es in der Praxis häufiger vorkommen, dass verschiedene Banken mit unterschiedlichen Ansätzen einen Firmenkunden oder eine Leasinggesellschaft finanzieren.
Wichtige Umsetzungsfragen zum Thema Disclosure bleiben leider ungeklärt
Die Abbildung des Transaktionsreportings auf Basis des ESMA RTS „Disclosure“ ist leider weiterhin unklar. Ein gemeinsames Positionspapier der deutschen und französischen Kreditwirtschaft vom 16. Mai 2019 adressiert dieses Thema und unterstreicht die Relevanz (auf Basis Liste von über 40 großen syndizierten Transaktionen, die aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht wird).
POSITIONSPAPIER „RTS on disclosure rules for private ABCP- and non-ABCP-securitisations“
Diese bereits im Januar 2019 ausführlich an die ESMA adressierte Problematik wurde leider auch im jüngst erschienenen ESMA Q&A noch nicht gelöst: