Die Europäische Zentralbank hat heute ihre Stellungnahme zum Entwurf des EU Green Bond (EuGB)-Standard veröffentlicht, den die Europäische Kommission Anfang Juli 2021 vorgestellt hatte (siehe Artikel TSI Kompakt 6. Juli 2021). Darin unterstützt die EZB den „Use-of-Proceeds“-Ansatz für Verbriefungen.
Der EU Green Bond (EuGB)-Standard
Zur Erinnerung: Der EU Green Bond (EuGB)-Standard basiert auf dem Use-of-Proceeds- (UoP-)Ansatz, weil dieser die Finanzierung der Transformation zur Nachhaltigkeit unterstützt statt ausschließlich auf die Finanzierung bereits bestehender Assets abzustellen.
Für Verbriefungen stellt sich die wichtige Frage, ob man einer formalen Betrachtungsweise des Gesetzentwurfs folgt. Das hätte zur Folge gehabt, dass der Emittent von ABS-Wertpapieren – also das SPV – den UoP-Ansatz beachten müsste. Da die einzige Geschäftstätigkeit des SPVs aber in dem Ankauf von Assets besteht, hätte man bei Verbriefungen im Ergebnis einen Asset-Ansatz anstelle des von der EU-Kommission angestrebten UoP-Ansatzes erreicht.
Über Durchschau zu „Use-of-Proceeds“-Ansatz für Verbriefungen
Daher ist es äußerst positiv zu bewerten, dass die EZB in ihrer Stellungnahme einer materiellen Betrachtungsweise folgt und bei Verbriefungen eine Durchschau empfiehlt. In Absatz 3.1.5 der Stellungnahme wird empfohlen, neben den verbrieften Assets insbesondere auf die Mittelverwendung (UoP) beim Originator zu fokussieren. Dies ist ein positiver Beitrag zur Erreichung der europäischen Nachhaltigkeitsziele.