Am 12. April 2023 haben die ESAs einen angepassten Draft RTS zu der seit März 2021 geltenden Offenlegungs-Verordnung (Sustainability Financial Disclosure Regulation, SFDR) veröffentlicht und zu dessen Konsultation eingeladen. Der ursprüngliche RTS wurde am 6. April 2022 im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 erlassen und ist seit dem 1. Januar 2023 rechtswirksam. Der nunmehr konsultierte Draft RTS hat das Ziel, die Offenlegung zu erweitern und technische Fragen zu klären.
Relevanz für Verbriefungen?
Aus der Perspektive des Verbriefungsmarktes ist der Draft RTS von unmittelbarer Relevanz für die Käuferseite. Neben Investoren betrifft der Draft RTS daher mittelbar auch Originatoren und Arranger im Verbriefungsmarkt. Verbriefungen fallen als Finanzprodukt zwar nicht unter die SFDR, aber Investoren in Verbriefungstransaktionen (insbesondere Asset Manager) sehr wohl. Bereits im Mai 2022 haben die ESAs im Zuge der Konsultation von Nachhaltigkeitsfaktoren für STS-Verbriefungen entsprechende Aspekte der Kohärenz von Verbriefungen mit der SFDR adressiert (siehe TSI kompakt vom 02.05.2022).
Ausgewählte Kernelemente
Der Draft RTS beinhaltet eine Reihe von Details zur Offenlegungspflicht gemäß SFDR:
- Überarbeitung und Erweiterung der Indikatoren für die Offenlegung der „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ (Principle Adverse Impacts, PAI): Um insbesondere eine Kohärenz der Rechtsvorschriften für nachhaltige Investitionen im Sinne der Sustainability Financial Disclosure Regulation und nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten im Sinne der seit Januar 2022 rechtswirksamen Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 zu erreichen, schlagen die ESAs Anpassungen der PAI-Indikatoren vor. Die Vorschläge reichen bis zur Änderung der SFDR selbst.
- Technische Spezifikationen zu den anwendbaren Methoden, Metriken und einer angemessenen Darstellung der PAI-Indikatoren: Im Fokus stehen hierbei soziale Indikatoren. Um die Datenanforderungen der Marktteilnehmer zu reduzieren, sollen sich die sozialen PAI-Indikatoren stärker an der Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie den dazugehörigen Entwürfen für europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) orientieren. Gleichwohl schlagen die ESAs weitere PAI-Indikatoren vor, die über die bisher vorliegenden ESRS hinausgehen.
- Erweiterungen im Zusammenhang mit Treibhausgas (THG)-Emissionen: Im Fokus der ESAs stehen hier Finanzprodukte, die explizit auf die Reduzierung von THG-Emissionen abstellen. Insoweit es sich hierbei um Produkte handelt, denen beispielsweise Investitionen in verbriefte Immobilienfinanzierungen zugrunde liegen, können die Fragen der ESAs für Marktteilnehmer des Verbriefungsmarktes von Relevanz sein.
Darüber hinaus haben die ESAs die Möglichkeit genutzt, weitere Anpassungen im neuen Draft RTS zu implementieren. Insgesamt wurde der RTS somit umfassend überarbeitet.
Weiteres Vorgehen
Wie üblich sind im Konsultationspapier Fragen seitens der ESAs enthalten, mit deren Hilfe die Marktmeinung zum Draft RTS abgefragt wird. Diese sind in einem Antwortbogen zusammengefasst, der für die Rückmeldung an die ESAs genutzt werden soll.
Die Konsultationsphase läuft bis zum 4. Juli 2023.