Am 27. Juni haben sich das EU-Parlament und der Rat unter Vermittlung der Europäischen Kommission im sogenannten Trilogverfahren auf das EU-Bankenpaket geeinigt (s. Pressemitteilung der Europäischen Kommission). Das EU-Bankenpaket stellt die finale Umsetzung von Basel III (auch „Basel IV“ genannt) auf europäischer Ebene dar. Damit setzt die EU global als erste die Vorgaben des Baseler Ausschusses gemäß den Verpflichtungen vom G20-Gipfel in Seoul im Jahr 2010 abschließend um. Neben Anpassungen der Eigenmittelvorschriften sollen neue Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken enthalten sein.
Langer Gesetzgebungsprozess kommt auf die Zielgeraden
Damit kommt ein längerer Prozess hinsichtlich der finalen Umsetzung der Basel III Vorgaben langsam zu einem Ende. Die Kommission hatte im Oktober 2021 die ersten Entwürfe zu einer angepassten Eigenkapitalverordnung (CRR III) sowie Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) verabschiedet. Zuletzt zogen sich die Trilog-Verhandlungen, als es um die Abstimmung letzter Details ging. Die CRR III soll nun schrittweise bis zum 1. Januar 2025 eingeführt, die CRD VI bis zum 30. Juni 2026 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein.
Anpassungen der Bankenregulierung; Ausnahme für Verbriefungen
Größte Änderung in der Bankenregulierung wird der neue Output-Floor für IRBA-Institute sein. Dabei müssen Banken mindestens 75 % der mit dem SA berechneten erforderlichen Eigenmittel vorhalten. Somit sind IRBA-Institute künftig gezwungen, immer auch die Eigenmittelanforderungen gemäß SA zu berechnen. Im europäischen Bankensektor ergibt sich ein Anstieg der Kapitalanforderungen von rund 10% bis 2025 und 20% bis 2030. Die Auswirkungen auf die einzelnen Institute dürfte allerdings sehr unterschiedlich sein. Im Einzelfall könnten Institute sogar profitieren, aber andere ebenso deutlich größere Anstiege verzeichnen. Das unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer sorgfältigen Kapitalsteuerung und dem steigenden Bedarf für kapitalentlastende Verbriefungen.
Diese neue Regelung zeigt sich auch im Hinblick auf Verbriefungen problematisch: Die bisher schon sehr konservativ kalibrierten Eigenmittelvorschriften für Verbriefungen drohten sich noch einmal zu erhöhen. Es ist somit als kleiner Erfolg zu werten, dass hier nach letztem Kenntnisstand eine Ausnahmeregel in die CRR III aufgenommen wurde: Der Nicht-Neutralitäts-Faktor (p-Faktor) darf für die Berechnung des Output-Floors halbiert werden. Diese Maßnahme führt aber nach aktueller Einschätzung lediglich dazu, dass die Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen nicht nochmals stark steigen werden. Weitere von der Kommission vorgeschlagene Erleichterungen für STS-Verbriefungen haben es offensichtlich nicht in das finale EU-Bankenpaket geschafft.
Fazit
Die Hoffnung auf zeitnahe, echte regulatorische Erleichterungen, um der wichtigen Rolle von Verbriefungen in der digitalen und grünen Transformation gerecht zu werden, hat sich damit nicht erfüllt.
Dennoch zeigt die Aufnahme der Ausnahmeregelung für Verbriefungen bei der Berechnung des Output-Floors, dass der Gesetzgeber den dringenden Nachbesserungsbedarf erkannt hat.
Auf die Veröffentlichung der finalen Entwürfe der CRR III und der CRD VI darf gespannt gewartet werden.