Die EU-Kommission hat am 7. Juli 2023 den Final Draft des Risk Retention RTS (Risikoselbstbehalt bei Verbriefungen) angenommen und als Kommissionspapier veröffentlicht. Den ursprünglichen Final Draft hatte die EBA entworfen und bereits im April 2022 publiziert (siehe TSI kompakt Artikel vom 12. April 2022). Damit hat sich die EU-Kommission deutlich länger Zeit genommen als die eigentlich vorgesehenen drei Monate.
Lediglich unwesentliche Änderungen
Die EU-Kommission hat in der nun vorliegenden finalen Fassung zwar an einigen Stellen Änderungen vorgenommen, diese sind jedoch nur redaktioneller bzw. unwesentlicher Natur. Die im April 2022 veröffentlichten Vorgaben des Risk Retention RTS bleiben somit inhaltlich bestehen.
Next Steps
Nach erfolgter Zustimmung der EU-Kommission hat der Rat nun drei Monate Zeit zu widersprechen. Diese Frist stellt einen formalen Akt dar und mit einem Einspruch des Rates ist in der Regel nicht zu rechnen. Bleibt dieser Einspruch aus, wird der RTS nach Ablauf der Frist im offiziellen EU-Journal veröffentlicht und tritt zwanzig Tage später in Kraft. Der RTS zum Risikoselbstbehalt dürfte somit vor Jahresfrist rechtsgültig werden.