Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) hat eine Konsultation zur neuen UK-Verbriefungsregulierung eröffnet. Nach dem Brexit wurde zunächst die europäische Verbriefungsverordnung in britisches Recht übersetzt, was im UK als „retained EU law“ bezeichnet wird. Dieses retained EU law soll nach und nach in britisches Recht umgewandelt werden.
Das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium (HM Treasury) hat daraufhin begonnen, eine neue Verbriefungsregulierung in Form eines „Statutory Instrument“ zu entwickeln, das bald finalisiert werden wird. Das Statutory Instrument delegiert wesentliche Inhalte (z. B. die neuen STS-Anforderungen) an die Aufsichtsbehörden FCA sowie die britische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen („Prudential Regulatory Authority“ – PRA) – und somit auf Level II-Ebene. Die Inhalte der Verbriefungsregulierung sind somit in der Hand der Aufsichtsbehörden und sollen somit flexibler zu gestalten bzw. anzupassen sein als auf Level I-Ebene.
FCA und PRA mit eigenständigen Konsultationen zur UK-Verbriefungsregulierung
Die PRA hat bereits am 12. Juli 2023 eine Konsultation hinsichtlich der ihr übertragenen Themengebiete veröffentlicht. Darunter fallen u. a. Due Diligence Anforderungen, Risk Retention, Transparenzvorschriften, Wiederverbriefungsverbot, Kreditvergabekriterien sowie die technischen Standards hinsichtlich Risk Retention und Offenlegung.
Die FCA hat nun im August nachgezogen und ebenfalls eine Konsultation eröffnet. Die FCA stellt dabei ihre Änderungsvorschläge zur gesamten UK-Verbriefungsregulierung vor. Der daraus entstehende Entwurf orientiert sich jedoch weiterhin stark am europäischen Vorbild. Ziele der Änderungen sind naturgemäß, die neue Verbriefungsverordnung verhältnismäßiger zu gestalten und regulatorische Hürden abzubauen.
Beide Konsultationen laufen bis zum 30. Oktober 2023.