
Heute hat die Europäische Kommission eine Reihe von Gesetzesvorschlägen im Bereich Sustainable Finance sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft veröffentlicht. Das sogenannte Omnibus-Paket umfasst zwei zentrale Maßnahmen: Erstens werden die Fristen für die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Lieferkettensorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung verschoben. Zweitens werden die Anwendungsbereiche dieser Regelungen eingegrenzt.
Relevant für die Verbriefungsindustrie sind die Anpassungen der CSRD, da die darin enthaltenen Bestimmungen zur möglichen Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Verbriefungszweckgesellschaften betreffen.
Welche Änderungen sind für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant?
Die CSRD, die bereits seit Januar 2024 gilt, hätte eigentlich bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen – ein Schritt, den viele EU-Mitgliedstaaten bislang nicht fristgerecht vollzogen haben. In EU-Mitgliedstaaten, die die CSRD in nationales Recht übernommen haben, unterliegen Unternehmen, die erstmals in den Anwendungsbereich der bisherigen CSRD fallen, bereits im laufenden Geschäftsjahr der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Omnibus-Paket sieht nun vor, dass diese Berichtspflicht zukünftig erst ab dem Geschäftsjahr 2027 greift.
Darüber hinaus soll der Schwellenwert für die Berichtspflicht angepasst werden: Künftig wären nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Vollzeitarbeitskräften (statt bisher 250) betroffen. Andere Kriterien für eine Berichtspflicht bleiben gegenüber der bisherigen CSRD unverändert – weiterhin können ein Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und/oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro eine Berichtspflicht auslösen.
Wie geht es weiter?
Die Vorschläge der Kommission müssen nun das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Ministerrat durchlaufen. Die Kommission hat betont, dass die Initiative prioritär behandelt werden sollte. Eine Verabschiedung konkreter Gesetzesentwürfe – insbesondere zur novellierten CSRD – wird Mitte des Jahres erwartet.
Parallel dazu läuft seit Ende September 2024 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren unter anderem gegen Deutschland, das die bereits geltende CSRD bislang nicht in nationales Recht überführt hat. Der Druck auf den neu konstituierten Bundestag, ein entsprechendes Umsetzungsgesetz zu verabschieden, dürfte jedoch angesichts des Omnibus-Pakets nicht allzu hoch sein.
Grundsätzlich ist ein Bürokratieabbau im Bereich Sustainable Finance zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu begrüßen. Allerdings führen die laufenden Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene in Kombination mit dem Stillstand beim deutschen CSRD-Umsetzungsgesetz zu Rechtsunsicherheit – insbesondere für deutsche SPVs (für SPVs in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt allerdings das jeweilige nationale Recht!). Als TSI bleiben wir daher weiterhin im engen Austausch mit Berlin und setzen uns für eine klare Regelung ein, die Verbriefungszweckgesellschaften grundsätzlich von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausnimmt.