Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für die Delegierte Verordnung (EU) 2026/5010 an die beiden Ko-Gesetzgeber – den Europäischen Rat und das Europäische Parlament – übermittelt. Diese Verordnung wird die Anwendung der neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS 2.0) aller Voraussicht nach spätestens ab 2027 für Unternehmen bzw. Finanzinstitute im Anwendungsbereich
