Der Deutsche Bundestag hat am 17. April ein umfangreiches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge beschlossen. Ziel der Reform ist ein stärkerer Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften – insbesondere im Bereich kleiner Konsumentenkredite und sogenannter „Buy now, pay later“-Modelle. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Kreditgeber deutlich verschärft. Mit der Reform setzt Deutschland die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie um.
