( …… und korrigiert diese bereits wieder Ende November 2013)
Ende Juni hat die EU die Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation, kurz: CRR) sowie die Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Directive, kurz: CRD IV), die Basel III europaweit umsetzen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Regelwerk wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Dokumente in englischer Sprache:
Die Dokumente in deutscher Sprache:
Bereits Ende November 2013 hat die EU Kommission eine erste offizielle Korrektur im Official Journal veröffentlicht. Die Korrektur dient dazu, einige offensichtliche Fehler in dem Ursprungswerk zu korrigieren. Hier geht es zu der korrigierten Version, wie sie im Official Journal der EU am 30.11.2013 veröffentlicht wurde:
Corrigendum to Regulation (EU) No 575/201
Basel I, Ende der achtziger Jahre, hatte einen Umfang von gerade einmal 30 Seiten. 1996 kamen die Risikoergänzungen, 1998 kamen die Mindestanforderungen Handel und 1999 die Mindestanforderungen Kredit hinzu, ebenfalls mit jeweils etwa 30 Seiten Text; Basel II, was 2004 vorgelegt wurde, hatte bereits 350 Seiten. Die Umsetzung von Basel III hingegen umfasst bereits auf der Level I Ebene 1.600 Seiten und hinzu kommen noch die Level II Regulierungen (Technical Standards), etwa 150 an der Zahl, mit geschätzten weiteren 3.000 Seiten. Diese Entwicklung und Dimension sollte sich jeder vergegenwärtigen, der von Deregulierung als Krisenursache redet und mehr Finanzmarkregulierung fordert.
Sofern die Technical Standards Verbriefungen betreffen, werden sie hier im Blog TSI kompakt und auf der TSI Website unter
Verbriefungsmarkt bzw.
Finanzmarktstabilisierung, Regulierung und Gesetzgebung
behandelt.