Der Basler Ausschuss hatte bereits im Dezember 2012 ein Diskussionspapier („Consultative Document No. 236/2012“) zu einer Neuregelung des Verbriefungsrahmenwerks veröffentlicht, was heftige Kritik auf sich zog. Das überarbeitete neue Diskussionspapier des BCBS greift die Anregungen zum ersten Entwurf sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Auswirkungsstudie auf. Im Vergleich zum ersten Entwurf bestehen wesentliche Änderungen im Hinblick auf die anzuwendende Methodenhierarchie sowie die Kalibrierung der erforderlichen Kapitalunterlegung. Die Kommentierungsfrist zum aktuellen BCBS Papier Nr. 269 endet am 21. März 2014. Danach soll eine weitere Auswirkungsstudie („Quantitative Impact Study“, QIS) wie schon nach dem ersten Entwurf durchgeführt werden. Nach Würdigung der Kommentare und Studienergebnisse soll ein finales Konzept für das neue Verbriefungsrahmenwerk mit einer hinreichenden Übergangsfrist zu dessen Implementierung verabschiedet werden. Verbriefungspositionen im Handelsbuch sind vom aktuellen Diskussionspapier Nr. 269 insofern ausgeklammert, da parallel zur Überarbeitung des Verbriefungsrahmenwerks auch eine Revision des Handelsbuchs stattfindet (siehe hierzu „Consultative Document No. 265/2013“).
Der Asset Backed Watcher 1/2014 der DZ BANK stellt den letzten Diskussionsentwurf vor und analysiert ihn im Detail. Nach der Lektüre überwiegen die Zweifel, ob das neue Baseler Papier im Ergebnis wirklich eine große Verbesserung mit sich bringt. Bleibt nur zu hoffen, dass man sich im Rahmen der neuen Konsultation und Auswirkungsstudie weiter an die Realität heranpirscht.