Im Nachgang zur öffentlichen Anhörung der Europäischen Kommission vom 10. März 2014 zur genauen Ausgestaltung der kurzfristigen Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) in der europäischen Umsetzung von Basel III hat sich der DIHK mit einer Stellungnahme beteiligt.
Der DIHK führt dazu im Einzelnen aus:
„Aus Sicht des DIHK wird mit dem vorliegenden EBA Vorschlag „eine unnötige Belastung für die europäische Industrie geschaffen, weil insbesondere verbriefte Forderungen aus dem Kraftfahrzeuggeschäft (Auto-ABS) so zu Unrecht als illiquide eingestuft werden. Auto-ABS sind ein wichtiges Refinanzierungsinstrument für die Banken der Automobilhersteller. Allein in Deutschland wurden 2012 bereits über 1,8 Millionen Fahrzeuge kreditfinanziert, was die wirtschaftliche Bedeutung dieses Geschäfts deutlich macht. Wenn Auto-ABS nicht als hochliquide Aktiva eingestuft werden, würden jedoch andere Banken weitgehend als Investor in diese Papiere ausfallen. Damit würden die Refinanzierungskosten für Autobanken steigen. Eine daraus folgende Einschränkung günstiger Finanzierungsmöglichkeiten beim Kfz-Erwerb würde dann unmittelbar sowohl die Automobilindustrie als auch ihre Kunden, also Verbraucher und Unternehmen, treffen.
Dabei geht es keineswegs um eine Privilegierung von Auto-ABS. Vielmehr ist der von der EBA gewählte Ansatz nicht geeignet, die tatsächliche Liquidität von Auto-ABS angemessen abzubilden und schließt sie daher zu Unrecht aus der Kategorie der hochliquiden Aktiva aus. Regelungszweck der LCR ist es, dass Banken stets einen ausreichend großen Bestandteil an Vermögenswerten halten, die sie im Stressfall schnell und mit geringen Wertverlusten veräußern können. Auto-ABS erfüllen dieses Kriterium.
Der Bericht der EBA greift auf Daten zurück, die aufgrund der MiFiD-Meldepflichten berichtet wurden, obwohl der Bericht selbst anerkennt, dass große Probleme bezüglich der Qualität und Vollständigkeit dieser Daten bei Verbriefungen bestehen. Zudem werden Auto-ABS mit allen anderen ABS (außer RMBS) in eine Kategorie zusammengefasst, obwohl sie eine spezifische eigenständige Anlageklasse darstellen, die sich bei wichtigen Kenngrößen substantiell von anderen ABS unterscheidet.
Darüber hinaus legt die EBA bei ihrer Bewertung ein übermäßiges Gewicht auf tägliche Handelsvolumina. Wesentlich für den Zweck der Liquidity Coverage Ratio ist aber nicht, ob ein Wertpapier häufig umgeschlagen wird, sondern ob es im Krisenfall schnell und mit geringem Wertverlust veräußert werden kann. Auto-ABS sind sehr wertstabil und unterliegen während ihrer Laufzeit kaum Kursschwankungen. Aus diesem Grund gibt es relativ wenig Tageshandel, da nur selten unterschiedliche Auffassungen zwischen Marktteilnehmern über die Wertentwicklung eines Auto-ABS bestehen. Primärmarktemissionen von Auto-ABS stoßen jedoch durchgängig auf sehr großes Interesse und zeigen damit die Aufnahmefähigkeit des Marktes für die Instrumente. Zudem sind die Ratings von Auto-ABS im Vergleich zu anderen Anlageklassen, etwa auch RMBS, sehr stabil. Die Wertbeständigkeit erleichtert im Krisenfall auch den Verkauf des Instruments mit geringen Kosten. All diese Faktoren werden in der Klassifikation der EBA jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Der DIHK befürwortet daher die Anerkennung von Auto-ABS als hochliquide Aktiva (Level 2).“