Es kommt weitere Bewegung in die Verbriefungsregulierung. Im Zuge der Sommerpause von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt hat der Baseler Ausschuss am 11. Juli seine überarbeiteten Regelungen zum Verbriefungsrahmenwerk veröffentlicht. Das Rahmenwerk enthält deutliche Verbesserungen gegenüber dem Konsultationspapier vom November 2015 und dem Kommissionsentwurf vom 30. September 2015 und auch gegenüber dem Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 2015. Leider werden aber immer noch ABCPs von den STC-Regelungen (simple, transparent and comparable, EU spricht von standardised, transparent and simple (STS) Verbriefungen, Anmerkung der TSI) ausgeschlossen. Der Baseler Ausschuss will weiterhin zusammen mit der IOSCO darüber beraten, ob und ggf. welche STC-Regelungen für ABCP-Programme entwickelt werden sollen.
Nachfolgend die wichtigsten Verbesserungen:
- Die Verantwortung für die Einstufung als STC-Verbriefung wird vom Originator auf die Halter von Verbriefungspositionen verlagert. Damit würden auch alle Sanktionsvorschriften gegen die Originatoren und deren Geschäftsleiter im Hinblick auf die Einstufung als STC-Verbriefungen wegfallen. Der Originator soll nur noch dafür verantwortlich sein, dass die zur Verfügung zu stellenden und offenzulegenden Informationen korrekt sind, um die Halter von Verbriefungspositionen in die Lage zu versetzen, eine korrekte Einstufung vorzunehmen.
- Der externe Rating-basierte Ansatzes für STC-Verbriefungen bleibt – im Gegensatz zum Vorschlag des Schattenberichterstatters des EU-Parlamentes – weiterhin erhalten.
- Der Floor für Risikogewichte für Triple-A geratete STC-Verbriefungspositionen wird von 15% (für einjährige Tranchen) bzw. 20 % (für fünf-jährige Tranchen) auf einheitlich 10% abgesenkt. Insgesamt werden die Risikogewichte in der Tabelle für ERBA STC-Verbriefungen gegenüber dem früheren Basler Papier und auch den europäischen Vorschlägen leicht abgesenkt. Allerdings ist für die Ermittlung der Laufzeit weiterhin in der Regel 80 % der rechtlichen Laufzeit einer Tranche anzusetzen.
- Die sich auf Auto-ABS beziehenden Vorgaben zur Beurteilung der Homogenität der verbrieften Forderungspools wurden modifiziert.
Es ist zu hoffen, dass die neuen Baseler Vorgaben auch wesentliche Impulse für den europäischen Gesetzgebungsprozess liefern werden, die spätestens in die Trilogverhandlungen einfließen. Auch wenn noch eine weitere Anpassung der Kriterien für privilegierte Verbriefungen und insbesondere für ABCPs erforderlich ist, geht das überarbeitete Verbriefungsrahmenwerk des Baseler Ausschusses in die richtige Richtung, so dass die Hoffnung neue Nahrung bekommt, dass am Ende des EU STS-/STC und Kapitalmarktunionsprojekts eine machbare, qualitativ hochwertige und vom Markt akzeptierte Revitalisierung des Verbriefungsmarktes steht.