STS-Register für die Meldung von Verbriefungen
Originatoren und Sponsoren, die ein STS-Label für ihre Transaktion erhalten wollen, sind verpflichtet, der ESMA und den zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Verbriefung die STS-Kriterien erfüllt. Dies wurde bisher nur über eine Mitteilung durch den Originator oder Sponsor und einer Liste auf der ESMA-Website umgesetzt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat nun ein automatisiertes Verfahren eingeführt, um diese Meldungen zu erleichtern. Sie stellt ab Februar ein neues STS-Register zur Verfügung, das die bisherige Zwischenlösung einer STS-Liste auf der ESMA-Website ersetzt.
Verena Ross, Vorsitzende der ESMA, sagte: „Die Einführung des STS-Registers der ESMA ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Aktualität der STS-Meldungen an die ESMA. Unser neues STS-Register wird es Originatoren und Sponsoren ermöglichen, von einem verbesserten Meldesystem zu profitieren. Darüber hinaus werden Anleger und Aufsichtsbehörden einen besseren Zugang zu einzelnen STS-Verbriefungen erhalten, um sie bei der Durchführung ihrer jeweiligen Sorgfalts- und Aufsichtsaufgaben zu unterstützen.“
Wirksamkeit der neuen Regelungen für das STS-Register
Für True Sale Verbriefungen sind STS-Notifizierungen an die ESMA ab dem 2. Februar 2022 über das neue STS-Register durchzuführen. Für synthetische STS-Verbriefungen gilt die vorläufige STS-Meldung aktuell noch weiterhin. Adressat für die Meldung von synthetischen Verbriefungen: STSnotifications@esma.europa.eu.
Weitere Informationen zur STS-Notifizierung, den aktuellen ESMA Templates für ABCP und non-ABCP sowie dem ESMA User Guide finden Sie nachfolgend:
2021 10 18 STSRE training presentation (NREs)
ESMA33-128-968_ABCP_STS_Securitisation_template_1.1 (Excel)
ESMA33-128-968_non_ABCP_STS_Securitisation_template _1.1 (Excel)
Register of STS notifications (STSRE) – Simplified user guide