Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben heute Ihre Stellungnahme zu den Übergangsregelungen der ESMA Disclosure Templates veröffentlicht. Demnach werden die am 22. August 2018 veröffentlichten, finalen ESMA Disclosure Templates aufgrund von Bedenken hinsichtlich deren Umsetzung nicht vor dem 1.1.2019 verabschiedet und es finden die Übergangsvorschriften gemäß Artikel 43 (8) der Verbriefungs-Verordnung Anwendung. Für die Beaufsichtigung der Umsetzung der ab dem 1.1.2019 anwendbaren Verbriefungs-Verordnung werden die nationalen Aufsichtsbehörden einbezogen.