Am 28. Juli hat die europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority, EBA) ein neues Konsultationspapier veröffentlicht. Dieses behandelt die Ergänzung des technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Homogenität von Forderungen bei einfachen, transparenten und standardisierten (STS)-Verbriefungen. Dies ist ein weiterer RTS nach dem Risk Retention RTS im April diesen Jahres.
Mit der Anpassung der Verbriefungsverordnung wurden die Voraussetzungen geschaffen, auch synthetische Verbriefungen („Bilanzverbriefungen“) STS-konform zu gestalten. Die Aufsichtsbehörden sind dabei, diesbezüglich neue RTS zu entwickeln oder die bestehenden RTS um Vorgaben hinsichtlich der Bilanzverbriefungen zu ergänzen. Beim Thema Homogenität hat sich die EBA nun für Letzteres entschieden. Dadurch schafft sie einheitliche Vorschriften zur Anwendung der Homogenitätsfaktoren für alle Transaktionstypen (ABCP, Non-ABCP, Bilanzverbriefungen).
Die wichtigsten Änderungen des Regulierungsstandards
Folgende geplante Anpassungen des Homogenitäts-RTS‘ sind erwähnenswert:
- Bei den Homogenitätsfaktoren für Darlehen ggü. Unternehmen wurde bisher zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren (SME) sowie sonstigen Unternehmen unterschieden. Nun ist geplant, die Grenze zwischen Large Corporates und Nicht-Large Corporates zu ziehen. Damit wird diese vom Markt kritisch gesehene Unterscheidung zwar angepasst. Nachteil: Es ist jedoch weiterhin nicht möglich, Referenzportfolien mit Schuldnern aus mehr als einer Jurisdiktion sowie bestehend aus SMEs und Large Corporates STS-konform zu verbriefen.
- Zusätzlich wird die Asset-Klasse der Konsumentenkredite um Unternehmen ergänzt, für welche vom Originator die gleiche Methodik im Risikomanagement wie bei Privatpersonen angewendet wird. In der Praxis könnten dies zum Beispiel Selbstständige oder Familienunternehmen sein. Diese Erweiterung wird auch beim Homogenitätsfaktor „Art des Schuldners” für die Asset-Klassen Kfz-Darlehen / -Leasinggeschäfte und Kreditkartenforderungen eingeführt, sodass hier nun drei Arten unterschieden werden (Privatpersonen und Selbstständige etc., Nicht-Large-Corporates, Large Corporates). Hier dürften die Ergänzungen jedoch weniger praxisrelevant sein, da die verbrieften Portfolien der entsprechenden Assetklassen meist Schuldner aus der gleichen Jurisdiktion beinhalten und somit ohnehin als homogen einzustufen sind.
Darüber hinaus stellt die EBA grundsätzlich ein Grandfathering für bestehende Non-ABCP und ABCP-Transaktionen sowie evtl. für bestehende synthetische Bilanzverbriefungen in Aussicht.
Fazit
Die EBA plant ein einheitliches Regelwerk für homogene Forderungen zu schaffen und hat wesentliche vom Markt diskutierte Themen im Homogenitäts-RTS Entwurf aufgegriffen. Eine effiziente Lösung stellt der neue Regulierungsstandard in dieser Form aber wahrscheinlich nicht dar.
Weiterer Ablauf
Die EBA bittet um Stellungnahmen, die insbesondere die neun Fragen in der Konsultation beantworten. Hierfür haben die Marktteilnehmer bis zum 28. Oktober Zeit. Wir werden die Konsultation aktiv begleiten und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten. Alle Informationen zur Konsultation finden Sie im nachstehenden Konsultationspapier der EBA.