Am 14. Februar 2023 hat die EBA den Final Draft zum neuen RTS zur Homogenität von STS-Verbriefungen veröffentlicht. Die TSI hatte sich im Herbst 2022 an der Konsultation zum Entwurf des RTS beteiligt (siehe TSI kompakt Artikel vom 1. November 2022). Größte Kritikpunkte am Entwurf der EBA waren die vorgeschlagene Unterscheidung beim Homogenitätsfaktor “type of obligor” für Unternehmenskredite bei Mio. EUR 500 Jahresumsatz sowie die fehlende Grandfathering-Regelung für synthetische Transaktionen.
EBA greift Kritikpunkte aus dem Markt im Final Draft auf
Diese Kritik, die neben der TSI auch weitere Branchenverbände und Marktteilnehmer einstimmig geäußert hatten, wurde nun von der EBA im Final Draft aufgegriffen. Dabei gibt es folgende wesentliche Änderungen im Vergleich zur Konsultation:
- Die im Draft RTS eingeführte Umsatzgrenze von Mio. EUR 500 wurde wieder gestrichen. Die Regelung für die Asset-Klasse „credit facilities, including loans and leases, provided to any type of enterprise or corporation” bleibt somit unverändert. Die EBA weist zudem darauf hin, dass keine allgemeine SME-Definition eingeführt wird und die Originatoren auf die interne Klassifizierung abstellen soll, die von der entsprechenden Aufsichtsbehörde abgenommen wurde.
- Die Grandfathering-Regelung wurde von Non-ABCP und ABCP-Verbriefungen auch auf On-Balance-Sheet Transaktionen erweitert. Für Verbriefungen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des RTS bereits bestehen, ist dieser somit nicht zu beachten.
Einschätzung zum Final Draft RTS zur Homogenität
Die EBA schafft mit dem RTS eine einheitliche Gesetzesgrundlage für alle Arten von Transaktionen unter der Verbriefungsverordnung. Mit den oben beschriebenen Änderungen reagiert die EBA weiterhin auf die Hauptkritikpunkte aus dem Markt, was sehr zu begrüßen ist. Eine nicht vorhandene Grandfathering-Regelung für synthetische Verbriefung hätte einigen Bestandstransaktionen den STS-Status gekostet. Die Umsatzgrenze von Mio. EUR 500 hätte zudem die Verbriefung von Corporate Portfolien erheblich erschwert.
Weniger erfreulich ist der Umstand, dass es weiterhin nicht möglich ist, Unternehmenskredite aus den Segmenten SME und Large Corporates aus mehreren Jurisdiktionen, wie es bei synthetischen Verbriefungen durchaus üblich ist, STS-fähig zu verbriefen, wenn es keine einheitlichen, internen (Rating-)Verfahren für die verschiedenen Corporate Segmente gibt.
Unter dem Strich führt der RTS somit nur eine Ergänzung des Homogenitätsfaktors „Type of Obligor“ für die Asset-Klassen „Auto Loans and Leases“ sowie „Credit Card Receivables“ ein. Hier können zukünftig Klein-Unternehmen, für die Originatoren die gleiche Bonitätsverfahren wie für Privatpersonen anwenden, mit diesen in einem homogenen Pool zusammengefasst werden. Diese Anpassung des RTS hat erwartungsgemäß jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Praxis, da für die betroffenen Asset-Klassen üblicherweise der Homogenitätsfaktor „Jurisdiction“ angewendet wird.
Nächste Schritte
Der Final Draft wird nun der EU-Kommission zur Bestätigung vorgelegt. Anschließend wird er von EU-Parlament und Rat geprüft, bevor er im „Offiziellen Journal“ (EU-Journal) der Europäischen Union veröffentlicht wird. Der RTS tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Journal in Kraft.