Der Energieverbrauch und die Umweltbilanz von PKWs waren bisher selbst innerhalb der EU nur schwer vergleichbar. So wurde zum Beispiel der spezifische Energieverbrauch in Frankreich anhand der absoluten CO2-Emissionen berechnet, während in Deutschland dieselben Informationen auf Basis der CO2-Emissionen pro Kilogramm Fahrzeuggewicht angegeben wurden. So konnte es bisher passieren, dass SUVs in Deutschland als besonders energieeffizient eingestuft wurden, in Frankreich aber genau das Gegenteil der Fall war.
Durch eine Ministerverordnung vom 23. Februar 2024 sind deutsche Kfz-Hersteller nun verpflichtet, die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) im Neugeschäft spätestens ab dem 1. Mai 2024 nach dem französischen Modell umzusetzen. Dadurch sollte sich die Vergleichbarkeit der Informationen zum Energieverbrauch von Kfz schrittweise verbessern.
Dies berührt unmittelbar die Transparenzanforderungen an Verbriefungen von Auto Loans & Leases gemäß Art. 22 (4) bzw. Art. 26d (4) der Verbriefungsverordnung.
Pkw-ENVKV: Regelungstext aus Bundesanzeiger
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