Bereits im September 2023 legte die Europäische Kommission im Rahmen des SME Relief Packages ihren Vorschlag für eine Zahlungsverzugsverordnung vor. Die anschließende Debatte konzentrierte sich vor allem auf die strikte Verkürzung der Zahlungsziele auf maximal 30 Tage und die Schaffung einer neuen Behörde zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung. Das Ziel war, die Verordnung im ersten Quartal 2024 zu verabschieden.
Verschoben ist nicht aufgehoben
In der laufenden Wahlperiode hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament kurz vor Schluss die Zustimmung zu seinem angepassten Entwurf der Zahlungsverzugsverordnung erhalten. Dies bedeutet, dass das neue Europäische Parlament nach den Wahlen im Juni und der konstituierenden Plenarsitzung Mitte Juli das Dossier wieder aufgreifen muss.
Inhaltlich hat das neue Parlament die Freiheit, auf den bisherigen Inhalten aufzubauen, muss dies jedoch nicht tun. Zuletzt wurde die starre 30-Tage-Frist etwas flexibilisiert (bis zu 60 Tage). An der geplanten europäischen Durchsetzungsbehörde und zusätzlichen Nachweispflichten für Unternehmen hielt das bisherige Parlament fest.
Was bedeutet das für den Verbriefungsmarkt?
Die Vorschläge im Entwurf der Zahlungsverzugsverordnung zielen darauf ab, KMU zu schützen, haben jedoch weitreichende Auswirkungen auf Verbriefungen und andere strukturierte Finanzierungsinstrumente. Die Einführung fester, kurzer Zahlungsfristen könnte Käufer zwingen Kredite aufzunehmen, um Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Factoring, Verbriefung und andere forderungsbasierte Finanzierungsinstrument könnten nur noch die kürzeren Zahlungsfristen abdecken. Auch das Ausweichen auf eine kreditbasierte Finanzierungslösung zwischen Lieferanten und Abnehmern mit dann längeren Zahlungsfristen ist in einigen Branchen zu erwarten, wodurch die Ziele der Verordnung verfehlt würden.
Die Begrenzung der Zahlungsfristen könnte die Verfügbarkeit von Finanzierungen verringern und negative Auswirkungen auf die Cashflows und Liquidität von KMU haben, was die Insolvenzgefahr erhöhen könnte. Besonders betroffen wären KMU, die innerhalb der EU einkaufen und außerhalb der EU exportieren, da sie mit unterschiedlichen Zahlungsfristen konfrontiert wären. Insgesamt könnten die Vorschläge die Kosten in der Lieferkettenfinanzierung und im Liquiditätsmanagement erhöhen, da ein Teil der bestehenden Finanzierungsinstrumente nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem würden durch die vorgesehenen Vorschriften zusätzliche Verwaltungs- und Anpassungskosten für Gläubiger und Schuldner entstehen.
Was ist zu erwarten?
Ein neues Parlament und die neue ungarische Ratspräsidentschaft bedeuten sicherlich ein neues Spiel. Wie viel vom bisherigen Entwurf der Zahlungsverzugsverordnung übrig bleibt, wird sich zeigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.