
Das Joint Committee (JC) der europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) hat den turnusmäßigen „Artikel 44 Report“ veröffentlicht, der alle drei Jahre zur Funktionsweise der Verbriefungsverordnung (Securitisation Regulation – SECR) berichtet. Vor dem Hintergrund der anstehenden Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Verbriefungsregulierung nimmt der Report konkret Bezug zu den möglichen Gesetzesänderungen. Die Ergebnisse und Empfehlungen dieses Reports sind somit von besonderem Interesse.
Schritte in die richtige Richtung – die Kernergebnisse des Artikel 44 Reports
Der Artikel 44 Report umfasst eine große Bandbreite an Themen und fällt mit 84 Seiten umfangreich aus. Wir fokussieren uns hier auf die wesentlichen Ergebnisse des Reports:
- Anwendungsbereich der SECR:
Hier wird eine grundsätzliche Klausel zur Klarstellung empfohlen, dass alle Transaktionen, bei der mindestens eine Buy-Side oder eine Sell-Side Partei mit Sitz in der EU involviert ist, unter den Anwendungsbereich der SECR fallen sollten. Materielle Auswirkungen sind dadurch zunächst nicht erkennbar. - Definition von öffentlichen Verbriefungen:
Die Definition von öffentlichen Verbriefungen soll erweitert werden. Neben einem Wertpapierverkaufsprospekt werden als Kriterien die Handelbarkeit der Anleihen in EU-regulierten Märkten sowie die Vermarktung der Anleihen zu fest vorgegebenen, nicht mehr verhandelbaren Bedingungen vorgeschlagen. Dadurch würden insbesondere CLOs zukünftig als öffentliche Verbriefungen eingestuft. - Vereinfachung der Due Diligence Anforderungen:
Die Due Diligence soll zu einem stärker prinzipienbasierten Ansatz entwickelt werden. Investoren sollen sich künftig stärker auf die STS-Verifizierung eines Drittparteiverifizierers verlassen können, einhergehend mit einer stärken Beaufsichtigung der STS Kriterien. Für den Sekundärmarkthandel soll eine 15-tägige Frist zur Nachdokumentation eingeführt werden, um die Marktliquidität zu fördern. - Detailänderungen der STS-Anforderungen:
Das JC sieht keinen grundlegenden Anpassungsbedarf der STS-Kriterien und beschränkt sich auf eine Reihe von Detailanpassungen, die allerdings materielle Auswirkungen entfalten können. Für synthetische Bilanzverbriefungen wird diskutiert, ob zukünftig auch Transaktionen mit Garantien durch Versicherer ohne Sicherheitenstellung den STS Status erreichen können, sofern ein hinreichend gutes Rating der Versicherung vorliegt. Das JC verzichtet dabei leider auf eine Empfehlung und legt der Europäischen Kommission eine ausführliche Risikoanalyse nahe. - Klarstellung der Risk Retention Vorschriften u.a. für CLOs:
Die ESAs haben Klarstellungsbedarf bei den Risk Retention Vorschriften für CLOs festgestellt. Der Begriff „überwiegende Einnahmequelle“ soll im entsprechenden RTS klargestellt sowie die Definition des Sponsors auf den CLO Manger ausgeweitet werden. - Überarbeitung des Offenlegungsregimes:
Die ESMA-Templates sollen deutlich vereinfacht werden. Die ESAs befürworten die Abkehr von Loan-Level Daten für bestimmte Assetklassen, z. B. bei hoch granularen Portfolien. - Optimierung des aufsichtsrechtlichen Rahmenwerks:
Es wird eine Konsolidierung der Zuständigkeiten sowie eine bessere Zusammenarbeit und Abstimmung der Aufsichtsorgane empfohlen, um Doppelaufwand und komplexe Prozesse zu reduzieren. Zudem werden Vorteile darin gesehen, die Aufsicht der Drittparteiverifizierer auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen.
Fazit und Ausblick
Der Artikel 44 Report der ESAs enthält einige positive Aspekte, für die wir uns als TSI ebenfalls einsetzen, insbesondere die Vereinfachung der Due Diligence und Transparenzanforderungen. Bemerkenswert dabei ist, dass der Vorschlag der ESAs zu den Reportingtemplates nach Artikel 7 SECR nicht übereinstimmt mit der gerade abgelaufenen Konsultation der ESMA. Diese schlug ein einheitliches privates Template ohne Unterscheidung nach Assetklassen vor (siehe TSIkompakt vom 17. Februar). Bei anderen Punkten sind die vorgeschlagenen Änderungen eher mit Vorsicht zu genießen, da die Auswirkungen unklar sind. Zudem wäre eine klare Positionierung der ESAs für die Ergänzung der STS-Regeln bei „unfunded“ synthetischen Bilanztransaktionen wünschenswert, da diese Option die Investorenbasis im Markt deutlich erweitern würde. Es wird sich zeigen, welche Vorschläge die Europäische Kommission in ihren Gesetzesvorschlag aufnimmt. Die großen Stellschrauben Kapitalgewichte für Banken und Versicherer unter CRR und Solvency II sowie LCR-Anerkennung sind nicht Gegenstand des Reports, der sich einzig auf die SECR fokussiert.