
Die Europäische Kommission hat die Savings- und Investmentunion (SIU) als eine der großen Ziele der aktuellen Legislatur ausgemacht. Die Überarbeitung der Verbriefungsregulierung soll dabei der erste große Schritt sein. Doch auch weitere regulatorische Prozesse wurden angestoßen – ein Überblick.
Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors
Die Europäische Kommission hat am 11. Februar 2026 eine gezielte Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors gestartet (siehe TSI kompakt vom 11. Februar 2026). Ziel ist es, Rückmeldungen zu sammeln, wie europäische Banken aufgestellt sind, um die europäische Wirtschaft zu finanzieren sowie Rückschlüsse zu ziehen, wie Binnenmarkt, Bankenunion und ferner die Kapitalmarktintegration weiter vorangetrieben werden können. EBA und ESRB haben ihre Rückmeldungen am 17. April veröffentlicht; die EZB hat bereits vorab am 9. April eine Opinion zur weiteren Kapitalmarktintegration veröffentlicht; parallel konsultiert die EBA seit dem 10. April das Thema Simplifizierung. Es ist davon auszugehen, dass die Perspektiven der Aufsichtsbehörden in einen Bericht der Europäischen Kommission einfließen, der im dritten Quartal 2026 eine zukunftsorientierte Agenda für den EU-Bankensektor im Rahmen der SIU skizzieren soll.
Aufsichtlicher Tenor – die Kernpunkte der Positionen von EBA, ESRB und EZB
Die drei Aufsichtsbehörden sind sich in vielen Punkten einig. Die zentralen Inhalte der Konsultationsrückmeldungen sind:
- Wettbewerbsfähigkeit und Finanzstabilität sollen gleichsam gesichert werden;
- Finanzstabilität bleibt oberstes Ziel der Bankenregulierung;
- die Absicht einer stärkeren Zentralisierung der Aufsicht ist erkennbar;
- eine starke makroprudenzielle Regulierung soll systemische Risiken verhindern;
- regulatorische Unterschiede zwischen EU-Staaten sollen reduziert werden;
- die Vollendung der Bankenunion und eine stärkere Integration des Finanzmarkts werden gefordert;
- mehr Zusammenarbeit zwischen europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden wird als notwendig erachtet;
- Regulierung soll verhältnismäßiger und einfacher werden, besonders für kleinere Banken;
- der Regulierungsrahmen soll an neue Technologien angepasst werden, um Risiken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Ausblick: Nächste Schritte
Die Europäische Kommission wird die eingereichten Stellungnahmen bis Juli 2026 auswerten. Der abschließende Bericht soll im dritten Quartal 2026 vorliegen. Parallel arbeiten die Institutionen an konkreten Vorschlägen, um die Kapitalmarktunion zu vertiefen – etwa durch erweiterte Befugnisse für die ESMA. Die Branche muss sich daher wohl insbesondere auf angepasste Aufsichtsregeln einstellen.
EBA Stellungnahme
ESRB Stellungnahme
EBA Konsultation
ECB Opinion