Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) hat heute eine öffentliche Konsultation zum Guidelines-Entwurf zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Fälligkeit (Weighted Average Maturity, „WAM“) von Verbriefungspositionen eingeleitet. Hierbei wird auf Artikel 257 1 a) der Eigenkapitalverordnung (CRR) referenziert.