Die EBA hat am 5. August 2025 eine Stellungnahme zu den ESG-Offenlegungspflichten nach Artikel 449a CRR veröffentlicht. Hintergrund ist die Ausweitung dieser Pflicht auf alle Institute durch die so genannte CRR 3. Gleichzeitig existieren Unsicherheiten hinsichtlich der finalen Ausgestaltung, da der Gesetzgeber zentrale Aspekte der Taxonomie-Verordnung und zur Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive,
